Umwelt – Produkte – Kreislaufwirtschaft
Gemeinsam eine nachhaltige Zukunft gestalten
Die Interessen und der Erfolg unserer Mandantinnen und Mandanten stehen im Zentrum unserer Beratung. Mit Präzision und Leidenschaft schaffen wir rechtssichere, zukunftsorientierte und innovative Lösungen.
Wir sind Expertinnen und Experten in unseren Gebieten. Wir beraten vorausschauend und verantwortungsvoll. Die Gestaltung des Rechtsrahmens zur Förderung von Produktsicherheit, Nachhaltigkeit, Ressourceneffizienz und Kreislaufwirtschaft ist uns dabei auch ein persönliches Anliegen.
Wir wurden vom JUVE Verlag als Kanzlei des Jahres für Öffentliches Wirtschaftsrecht 2025 ausgezeichnet.

Umwelt
Die Wirtschaft wirkt sich auf die Umwelt aus, die Umwelt bildet die Grundlage für die Wirtschaft. Wir ermöglichen wirtschaftliche Betätigung und stellen die Umweltrechtkonformität sicher.
Produkte
Produktrecht ist komplexes, primär europäisch geprägtes Querschnittsrecht. Verantwortliche Wirtschaftsakteure müssen die Einhaltung der umfangreichen rechtlichen Anforderungen in ihren jeweiligen Zielmärkten sicherstellen.
Kreislaufwirtschaft
Die Wirtschaft transformiert sich von einer linearen Wirtschaftsweise zu einer Kreislaufwirtschaft. Wir begleiten Sie dabei. Wir wirken an der Entwicklung neuer zirkulärer Geschäftsmodelle mit, stellen die Rechtmäßigkeit sicher und setzen uns für die Gestaltung eines kreislaufwirtschaftsfreundlichen Rechtsrahmens ein.
Compliance & ESG
Aufbau und Pflege einer Compliance-Organisation entwickeln sich zunehmend zum unternehmerischen Standard. Nachhaltigkeit wird zum Leitmotiv wirtschaftlichen Handelns. Aufgrund der wachsenden Komplexität des Rechtsrahmens steigt das Bedürfnis nach einer hochspezialisierten Compliance-Beratung.
Q&A des BMUKN zur Umsetzung der Industrieemissionsrichtlinie (IED 2.0)
Die Umsetzung der Novelle der EU-Industrieemissionen-Richtlinie (IED) steht vor der Tür: Am 01.07.2026 läuft die Frist zur nationalen Umsetzung ab. Im Januar 2026 hatte die Bundesregierung ihre Entwürfe eines Mantelgesetzes (BR-Drs. 44/26) sowie einer Mantelverordnung (BR-Drs. 36/26) zur nationalen Umsetzung der IED-Novelle veröffentlicht. Nun hat das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUKN) ein Q&A zur Umsetzung der Industrieemissions-Richtlinie vorgelegt. Das Q&A soll die Sicht der Bundesregierung und – bei Detailfragen – die Position des BMUKN erläutern und eine fachlich fundierte Grundlage für die weitere Beratung der Regierungsentwürfe im parlamentarischen Verfahren schaffen. Nachfolgend geben wir einen kurzen Überblick über die wesentlichen Positionen der Bundesregierung bzw. des BMUKN.
EuGH: Ausweitung der Prüfpflichten von Händlern
Mit Urteil vom 4. Juni 2026 (Rs. C-10/24) hat der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) zu den Prüfpflichten von Händlern vor der Bereitstellung von Produkten auf dem EU-Markt Stellung genommen. Der EuGH legt die Sorgfaltspflichten weit aus und verlangt insbesondere eine sogenannte Kohärenzprüfung der dem Händler vorliegenden oder zugänglichen Unterlagen. Die Entscheidung enthält zudem eine Konkretisierung der Prüfpflicht des Händlers bei Produkten, die Risikoklassen zugeordnet werden, welche eine Beteiligung einer Benannte Stelle verlangen.