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Produkt­umweltrecht

Die produktumweltrechtliche Gesetzgebung hat ihren Ausgangspunkt im Unionsrecht, weist aber auch eine Reihe nationaler Besonderheiten auf.

Stoffrechtliche Anforderungen werden regelmäßig unmittelbar durch europäische Verordnungen gesetzt.Die produktumweltrechtliche Gesetzgebung hat ihren Ausgangspunkt im Unionsrecht, weist aber auch eine Reihe nationaler Besonderheiten auf. Stoffrechtliche Anforderungen werden regelmäßig unmittelbar durch europäische Verordnungen gesetzt.

Daneben regulieren die Ökodesign-Richtlinie und die RoHS-Richtlinie zwar vornehmlich auch Umweltaspekte, die für die Förderung der Kreislaufwirtschaft relevant sind. Mit der Pflicht zur Durchführung eines Konformitätsbewertungsverfahrens und der CE-Kennzeichnung gründen sie aber auf der produktsicherheitsrechtlichen Regelungssystematik. Im Gegensatz dazu sehen das Elektro- und Elektronikgesetz (ElektroG), das Batteriegesetz (BattG) und das Verpackungsgesetz (VerpackG) mit ihren nationalen Registrierungs-, Lizensierungs- und Systembeteiligungspflichten Reglungen vor, die im Detail in den einzelnen EU-Mitgliedstaaten voneinander abweichen.
Wir beraten Hersteller, Importeure, Händler und Wirtschaftsverbände der Branchen Elektro- und Elektronikindustrie, Maschinenbau, Automotive, Verpackungsindustrie, Textil und Mode, Medizinprodukte und Verbraucherprodukte bei der Markteinführung neuer Produkte ebenso wie bei rechtlichen Auseinandersetzungen mit den Marktüberwachungsbehörden sowie in wettbewerbsrechtlichen Verfahren. Daneben zählen eine Vielzahl von Online-Händlern und Market-Places zu unseren langjährigen Mandanten, die ebenfalls Adressaten einer stetig wachsenden produktrechtlichen Regulierung sind.

Bitte beachten Sie unseren Rechtsprechungsreport Produktrecht sowie unsere Mandanteninformation zu aktuellen Entwicklungen im Bereich des Produktsicherheitsrechts.

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