Kreislaufwirtschaft

Abfallende & Nebenprodukte

Wohl fast alle Produktionsbereiche gehen mit der Erzeugung von Materialien einher, die nach der Konzeption des Produktionsprozesses nicht als Hauptprodukt in Verkehr gebracht werden sollen oder als Verluste oder wegen Schäden, Defekten und sonstigen Abweichungen von Produktspezifikationen nicht als Hauptprodukt in Verkehr gebracht werden können.

Bei all diesen Materialien stellt sich die Frage, ob es sich um Abfälle handelt, die den abfallrechtlichen Anforderungen unterliegen, oder um Nebenprodukte, die vom Abfallrecht freigestellt sind und ebenfalls als (Neben-) Produkte nach den Maßgaben des Produktrechts in Verkehr gebracht werden können. Dabei ist aus Sicht der Kreislaufwirtschaft eine Einstufung als Nebenprodukt wünschenswert, um so von vornherein zur Vermeidung von Abfällen beizutragen.

Die Abfallwirtschaft unternimmt vielfältige und intensive Anstrengungen, um Abfälle durch Rückgewinnung von Gegenständen, Materialien und Stoffen zu verwerten. Sowohl die Recyclingwirtschaft als auch die energetische Abfallverwertung leisten dadurch erhebliche Beiträge zur Ressourcenschonung und zur Kreislaufwirtschaft – und damit zur Erreichung der Klimaschutzziele. Bei vielen vorbehandelten und aufbereiteten Abfallmaterialien stellt sich die Frage, ob diese bereits das Abfallende erreicht haben und deswegen nicht länger als Abfall zu qualifizieren sind, und deshalb als sekundäre Gegenstände, Materialien oder Stoffe ohne Abfalleigenschaft bewirtschaftet werden können. Auf diese Weise lassen sich zum Beispiel auch Rezyklate ohne Abfalleigenschaft herstellen und Recycling-Quoten erfüllen. Das Erreichen des Abfallendes ist eine wesentliche Voraussetzung dafür, dass die Abfallwirtschaft einen noch größeren Beitrag zur Weiterentwicklung der Kreislaufwirtschaft leisten kann.

Wir sind mit viel Erfahrung auf die komplexen Problemstellungen rund um Nebenprodukte und Abfallende-Materialien spezialisiert. Wir kennen die intensiven und tiefgreifenden Verknüpfungen von kreislaufwirtschaftsrechtlichen Vorgaben, produktrechtlichen Anforderungen und technischen Normen. Auch die vielfältigen Verbindungen von Nebenprodukten und Abfallende-Materialien zum Rezyklat-Begriff und somit zu den künftig zu erwartenden verbindlichen Vorgaben zum Einsatz von Rezyklaten bei der Herstellung von neuen Produkten sind uns bestens vertraut.

Bitte beachten Sie auch unseren Rechtsprechungsreport Abfallrecht sowie unsere Mandanteninformation über aktuelle Entwicklungen im Bereich von Nebenprodukten und Abfallende-Materialien.

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