Compliance & ESG
Ausgehend vom sog. „Green Deal“ der EU und einer Reihe menschenrechtsbezogener Rechtsakte musste das unternehmerische Compliance-Management in den letzten Jahren erhebliche Anpassungen leisten und immer neue Anforderungen integrieren. Die politische Entwicklung setzt sich fort. Der Rechtsrahmen ‚Environmental, Social and Governance‘ (ESG) betrifft inzwischen die gesamte wirtschaftliche Tätigkeit. Zugleich wird Nachhaltigkeit zu einem zentralen Motiv wirtschaftlichen Handelns. Aufgrund der wachsenden Komplexität steigt auch das Bedürfnis nach einer hochspezialisierten Compliance & ESG-Beratung, die diverse Regulierungen miteinander verbindet.
In global vernetzten wirtschaftlichen Aktivitäten bestehen zahlreiche Risiken für Menschenrechte und Umweltaspekte entlang der gesamten Lieferkette. Der Gesetzgeber greift die darin liegende unternehmerische Verantwortung (Corporate Social Responsibility) auf und schafft daraus zunehmend verbindliches Recht. Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD), die EU-Zwangsarbeitsverordnung und die EU-Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten (EUDR) verfolgen dabei dasselbe Ziel: Risiken wie Zwangsarbeit, Kinderarbeit und Umweltzerstörung sollen dort verhindert werden, wo sie entstehen. Sie setzen dafür aber unterschiedliche Instrumente ein und wirken sich unterschiedlich auf Unternehmen aus:
LkSG und CSDDD begründen Sorgfaltspflichten, das heißt sie verpflichten Unternehmen, Risiken in ihren Lieferketten zu analysieren, Präventions- und Abhilfemaßnahmen zu ergreifen und ein Beschwerdeverfahren einzurichten. Auch die EU-Konfliktmineralienverordnung und die EU-Batterieverordnung verlangen für besonders risikobehaftete Mineralien und Rohstoffe spezielle Sorgfaltsprozesse.
Andere Regulierungen können den Marktzugang beschränken oder verhindern, wenn Produkte von einem Import- oder Marktverbot betroffen sind. Produkte aus Zwangsarbeit dürfen nach der EU-Zwangsarbeitsverordnung nicht mehr in der EU in Verkehr gebracht werden. Die EUDR verbietet Produkte, für die Wälder gerodet wurden. Nachweislich regelungskonforme Lieferketten werden so zur Bedingung für den Marktzugang.
Umfassend werden in der ESG-Regulatorik zudem Transparenzpflichten geschaffen. Unternehmen müssen ihre Lieferketten nachvollziehbar machen und darüber berichten. Dazu gehören Berichtspflichten nach dem LkSG, Sorgfaltserklärungen und Geolokalisierungsdaten nach der EUDR sowie Offenlegungspflichten nach der Konfliktmineralien- und der Batterieverordnung.
Einheitliche Standards der Nachhaltigkeitsbewertung sollen die Transparenz und Vergleichbarkeit wirtschaftlicher Tätigkeit fördern. Zugleich zielt die Bekämpfung von Greenwashing auf mehr Klarheit und Verbraucherschutz. Bedeutsame europäische Instrumente sind dabei die EmpCo-Richtlinie (Empowering Consumers Directive), sowie die EU-Richtlinie für Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) mit den entsprechenden Standards (European Sustainability Reporting Standards – ESRS) und die EU-Taxonomieverordnung. Für Unternehmen kleinerer und mittlerer Größe kann auch eine freiwillige Berichterstattung nach europäischen Standards (Voluntary SME Standard – VSME) sinnvoll sein.
Nach der Ökodesign-Verordnung sind Aspekte der Nachhaltigkeit bereits bei der Gestaltung neuer Produkte von Relevanz.
Die EU-Altfahrzeugverordnung (ELVR) gilt unmittelbar in allen Mitgliedstaaten. Hersteller müssen Fahrzeuge kreislaufgerecht konstruieren, Rezyklatquoten einhalten, über die erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) für Sammlung und Recycling einstehen, einen digitalen Zirkularitätspass führen und sich auf strengere Exportregeln für Altfahrzeuge einstellen.
Wir beraten Sie zu den neuen Anforderungen, von der Produktgestaltung bis zur Herstellerverantwortung. Wir unterstützen Sie beim Aufbau einer Unternehmensstruktur zur Produkt-Compliance, die die Konformität mit allen relevanten Bestimmungen gewährleistet, vom Bereich der Produktsicherheit bis hin zur künstlichen Intelligenz.