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Produkthaftung & Lieferkette

Wenn ein Produkt bereits auf dem Markt bereitgestellt wurde und später festgestellt wird, dass es nicht den gesetzlichen Anforderungen des Produktsicherheitsrechts oder Produktumweltrechts genügt oder von ihm eine Gefahr ausgeht, müssen Hersteller Korrekturmaßnahmen ergreifen.

Diese Verpflichtung kann sich sowohl aus dem Produkthaftungsgesetz als auch aus dem Deliktsrecht (i.V.m. den Grundsätzen der Produzentenhaftung) ergeben. Die Korrekturmaßnahmen sind vielfältig und können auch den Rückruf oder die Rücknahme des Produktes vom Markt beinhalten. Wir beraten Hersteller von Produkten bei der Organisation derartiger Maßnahmen entlang der Lieferkette bis zum Endkunden.

Der Haftung für fehlerhafte Produkte kann zudem in einem gewissen Umfang vorgebeugt werden. Einerseits kann dies durch eine sorgfältige Erstellung der Begleitunterlagen erreicht werden. Andererseits kann dies durch vertragliche Regelungen in der Lieferkette (z.B. Qualitätssicherungsvereinbarungen mit Zulieferern, Lieferantenrahmenverträge mit nachgeschalteten Akteuren der Lieferkette) erreicht werden. Wir unterstützen Hersteller oder sonstige Akteure der Lieferkette bei der Erstellung von Gebrauchsanleitungen, Sicherheitsinformationen oder sonstiger Begleitunterlagen. Wir verfügen zudem über langjährige Erfahrung bei der Erstellung von Qualitätssicherungsvereinbarungen oder Lieferantenverträgen und dem Aufbau von Product-Compliance-Strukturen im Unternehmen.
Bitte beachten Sie unseren Rechtsprechungsreport Produktrecht sowie unsere Mandanteninformation zu aktuellen Entwicklungen im Bereich des Produktsicherheitsrechts.

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