Compliance & ESG

ESG, Taxonomie & Nachhaltigkeits­berichterstattung

ESG bildet den Rahmen für die Berücksichtigung und Umsetzung von Umwelt-, Nachhaltigkeits- und sozialen Aspekten im unternehmerischen Kontext. Unter rechtlichen Gesichtspunkten kommt dabei den Instrumenten der Taxonomie und Nachhaltigkeitsberichterstattung besondere Bedeutung zu.

Ziel ist es, einheitliche Standards für die Nachhaltigkeitsbewertung konkreter wirtschaftlicher Tätigkeiten zu entwickeln. Im Wege einer verpflichtenden Nachhaltigkeitsberichterstattung sollen die Ergebnisse transparent und vergleichbar werden, um Kapitalflüsse in ökologisch nachhaltige Geschäftsmodelle und Investments zu lenken. Auch dem derzeit weit verbreiteten Greenwashing soll so begegnet werden. Die insoweit wesentlichen europäischen Rechtsakte, die Taxonomie-Verordnung und die novellierte Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) sind schon durch ihre Anwendungsbereiche miteinander verknüpft und müssen von Unternehmen gemeinsam betrachtet werden. Ab dem 1. Januar 2025 fallen rund 15.000 Unternehmen allein in Deutschland als sog. große Gesellschaften unter die neuen Regelungen, die bisher nicht verpflichtet waren. Die Veröffentlichung der Taxonomie-Kennzahlen bildet dabei einen Teil der CSRD-Berichtspflichten ab.

Die Regelungen sind teilweise äußerst komplex, wie die bisherigen Delegierten Verordnungen mit ihren Technischen Bewertungskriterien zur Umsetzung der Umweltziele der Taxonomie-Verordnung und die Berichtsstandards (European Sustainability Reporting Standards – ESRS) der European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) verdeutlichen. Die konkreten Anforderungen für die Bewertung einer wirtschaftlichen Tätigkeit als nachhaltig gehen dabei häufig weit über die geltende Rechtslage hinaus und erfordern nicht selten spezifisches Detailwissen in konkreten Rechtsbereichen, wie dem Klimaschutzrecht, dem Kreislaufwirtschaftsrecht, dem Wasserrecht, dem Bereich Ökodesign und Ressourceneffizienz oder dem Chemikalienrecht. Zu all diesen Rechtsbereichen verfügen wir über jahrzehntelange Beratungserfahrungen. Eine erfolgreiche Beratung zur Bewertung und Steigerung der Nachhaltigkeitsperformance eines Unternehmens ist zwingend interdisziplinär aufgestellt. Die hochspezialisierte Expertise im Umwelt- und Produktrecht bildet ihr Fundament.

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