Compliance & ESG

Sorgfaltspflichten in der Lieferkette

Dass unternehmerische Sorgfaltspflichten zur Wahrung von Menschenrechten und zum Schutz der Umwelt in Lieferketten unterschiedlichster Wirtschaftsbranchen bestehen, stellt niemand mehr ernsthaft in Frage.

Die Sorgfaltspflichten können dabei, wie im nationalen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) sehr umfassend ausgestaltet sein, oder sich wie etwa in der EU-Konfliktmineralien-Verordnung oder der Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten (Deforestation-VO) auf bereichsspezifische Pflichten konzentrieren. Im LkSG werden die Sorgfaltspflichten primär als prozessorientierte „Bemühenspflichten“ etabliert. So rückt neben der Verankerung spezifischer Rechte und Pflichten in Lieferverträgen die Etablierung einer effektiven Unternehmensorganisation in den Vordergrund. Risikomanagement und Risikoanalysen sind bereichsübergreifend zu berücksichtigen, Konzernstrukturen müssen in Unternehmensprozessen angemessen abgebildet werden.

Wir beraten unsere Mandanten bei der Erstellung von Codes of Conduct, bei der Ausgestaltung sorgfaltspflichtenkonformer Verträge, der Konzeptionierung und Etablierung von Beschwerdeverfahren, der Erfüllung der spezifischen Berichtspflichten sowie der rechtlichen Priorisierung von Abhilfemaßnahmen bei drohenden oder eingetretenen Verstößen. Hierbei profitieren unsere Mandanten in besonderem Maße von unserer jahrzehntelangen Erfahrung in Projekten zur Umsetzung einer rechtsicheren Unternehmensorganisation in den Bereichen EHS, ESG, Product-Compliance und Betreiberverantwortung in der Immobilienwirtschaft.

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