Compliance & ESG

Sorgfaltspflichten in der Lieferkette

Unternehmerische Sorgfaltspflichten zur Wahrung von Menschenrechten und zum Schutz der Umwelt in Lieferketten sind in den letzten Jahren rechtlich umfassend geregelt worden und bleiben Gegenstand einer dynamischen Rechtsentwicklung, die von der EU weiter vorangetrieben wird.

Schon seit 2011 regeln die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte die Verantwortung von Großunternehmen für die Geltung der Menschenrechte entlang globaler Wertschöpfungsketten. Nach dem Vorbild dieses internationalen Rahmenwerks ist 2023 das nationale Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) in Kraft getreten. Mit der EU-Lieferkettenrichtlinie (Corporate Sustainability Due Diligence Directive – CSDDD) erhalten unternehmerische Sorgfaltspflichten unionsweite Relevanz. Die allgemeinen Sorgfaltspflichten nach dem LkSG und der CSDDD erfordern ein umfassendes Risikomanagementsystem, welches alle Unternehmensabläufe und Geschäftsbereiche durchdringt. Ausgehend von einer umfassenden Risikoanalyse müssen sich Unternehmen in die Lage versetzen, relevante Risiken gezielt, zügig und angemessen zu adressieren.

Hinzu kommen europäische Verordnungen, die sich auf besondere Risiken und Bereiche konzentrieren. So adressiert die EU-Zwangsarbeitsverordnung etwa das spezifische Risiko der Zwangsarbeit. Die menschenrechtlichen und umweltrechtlichen Risiken, die mit bestimmten Produkten und Rohstoffen verknüpft sind, nehmen die EU-Konfliktmineralienverordnung, die EU-Verordnung zu entwaldungsfreien Lieferketten (EUDR) und die EU-Batterieverordnung in den Blick. Dabei sehen die Regularien unterschiedliche Mechanismen vor: von ‚Bemühenspflichten‘ bis zu Marktverboten. Wir helfen Ihnen gerne, Synergieeffekte zwischen den einzelnen Bestimmungen zu nutzen und – auch angesichts häufiger Gesetzesänderungen – den Überblick zu bewahren.

Wir beraten unsere Mandanten bei der Erstellung von Codes of Conduct, bei der Ausgestaltung sorgfaltspflichtenkonformer Verträge, der Konzeptionierung und Etablierung von Beschwerdeverfahren sowie der Erfüllung der spezifischen Berichtspflichten. Wir unterstützen Sie ebenso beim Umgang mit rechtlichen Kernstücken des LkSG und der CSDDD wie bei der Umsetzung des sog. „risikobasierten Ansatzes“, insbesondere bei der Bewertung von Risiken sowie bei der rechtlichen Priorisierung von Abhilfemaßnahmen bei drohenden oder eingetretenen Verstößen. Hierbei profitieren unsere Mandanten in besonderem Maße von unserer jahrzehntelangen Erfahrung in Projekten zur Umsetzung einer rechtssicheren Unternehmensorganisation in den Bereichen EHS, ESG, Product-Compliance und Betreiberverantwortung in der Immobilienwirtschaft sowie von unserer vertieften Erfahrung in der Prüfung zahlreicher Beschwerdeverfahren und komplexer Sachverhalte nach dem LkSG. Gern stellen wir Ihnen im Bedarfsfalle auch unsere ausgeprägte Beratungskompetenz in der Abwehr und Durchführung bußgeldrechtlicher Verfahren zur Verfügung.

Als Besonderheit verbindet die EU-Batterieverordnung unternehmerische Sorgfaltspflichten mit Bestimmungen zur Produkt-Compliance und Kreislaufwirtschaft. Zu ihren Anforderungen zählen derdigitale Batteriepass, die CO₂-Fußabdruck-Deklaration, Mindestanteile an Rezyklaten (etwa bei Kobalt, Lithium und Nickel), Sorgfaltspflichten in der Rohstofflieferkette, Anforderungen an Kennzeichnung, Leistung und Austauschbarkeit sowie die erweiterte Herstellerverantwortung für Sammlung und Recycling. Hier profitieren Sie von unserer herausragenden Expertise im gesamten Beratungsspektrum.

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