Umwelt

Atomrecht und Strahlenschutz

Trotz des gesetzlich normierten sog. Atomausstiegs nach der Reaktorkatastrophe von Fukushima im Jahr 2011 wird der Umgang mit den deutschen Kernkraftwerken und den angefallenen radioaktiven Abfällen Deutschland noch lange beschäftigen.

Die Kernkraftwerke müssen stillgelegt und abgebaut, die radioaktiven Abfälle zwischengelagert und nicht radioaktive Abfälle entsorgt werden. Auch Forschungsreaktoren werden stillgelegt und rückgebaut. Zum Teil müssen radioaktive Abfälle noch zu Zwischenlagern transportiert und dort untergebracht werden. In vielen Fällen folgen daraus auch weiterhin komplexe und strittige Fragen, die es nach Atom- und Strahlenschutzrecht zu beantworten gilt. Häufig werden zur Klärung solcher Fragen Rechtsstreitigkeiten eingeleitet. Nicht zuletzt ist die Endlagerfrage für die hoch radioaktiven Abfälle nach wie vor ungeklärt.

Wir können auf eine inzwischen jahrzehntelange Erfahrung im Bereich des Atom- und Strahlenschutzrechts zurückgreifen, die auch eine intensive Prozesserfahrung umfasst. Wir beraten und vertreten Bundes- und Landesbehörden sowie Unternehmen in atom- und strahlenschutzrechtlichen Angelegenheiten, vor allem im Zusammenhang mit der Kernenergie und ihren Hinterlassenschaften, aber auch in Bezug auf andere wirtschaftliche Betätigungen und Anlagen, in denen – beispielsweise zur Entwicklung und Herstellung von Medizinprodukten – mit radioaktiven Stoffen umgegangen wird.

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