Umwelt

Immissionen & Klimaschutz

An unsere Wirtschaftsweise werden seit langem vielfältige Anforderungen hinsichtlich der Begrenzung von Immissionen gestellt – Tendenz steigend.

Das rechtliche Regelwerk zum Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt vor diesen Einwirkungen ist äußerst komplex. Das Bundes-Immissionsschutzgesetz wird durch viele Rechtsverordnungen und technische Verwaltungsvorschriften, zum Beispiel die TA Luft, ergänzt, die immer schnelleren Veränderungen unterliegen.

Wir beraten zu allen immissionsschutzrechtlichen Fragestellungen. Hierzu zählen die Klärung strategischer Vorfragen zur Auswahl der richtigen Anlagen- und Verfahrensarten und zur Genehmigungsbedürftigkeit sowie die Begleitung von Anzeige- und Genehmigungsverfahren, insbesondere für Produktionsanlagen.

Darüber hinaus erfordert der durch die Freisetzung von Treibhausgasen verursachte Klimawandel eine Transformation der Wirtschaft hin zu einer klimaneutralen Wirtschaftsweise. Unternehmen in allen Wirtschaftszweigen sind vom erforderlichen Transformationsprozess betroffen. Das Klimaschutzrecht entwickelt sich sehr dynamisch: Neben dem europaweiten Handelssystem für Treibhausgas-Emissionszertifikate und einer stark durch die EU geprägten Klimaschutzplanung gibt es eine Vielzahl an nationalen Regelungen – in Deutschland beispielsweise einen zusätzlichen Handel mit Zertifikaten für Emissionen aus Brennstoffen nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz mit ergänzenden Maßnahmen zur Vermeidung von Carbon Leakage. Unternehmen sind zunehmend – nicht zuletzt durch sog. Klimaschutzklagen – einem erheblichen Druck ausgesetzt, klimaneutrale Produktionsweisen und Geschäftsmodelle zu implementieren.

Wir beraten unsere Mandanten als anwaltliche Unternehmensberater zu den rechtlichen Aspekten der Entwicklung klimaneutraler Geschäftsmodelle einschließlich Maßnahmen der Kreislaufwirtschaft und setzen beispielsweise Ansprüche auf Beihilfe nach der BEHG-Carbon-Leakage-Verordnung durch. Wir setzen uns für die Gestaltung eines Rechtsrahmens ein, der die Transformation der Wirtschaft hin zur Klimaneutralität ermöglicht, beispielsweise durch Nutzung von Carbon Contracts for Difference (CCfD) und Förderung neuer Technologien. Im Zusammenhang mit der Nutzung von Carbon Capture & Storage/Utilization (CCS/CCU), Direct Air Carbon Capture & Storage/Utilization (DACCS/DACCU) und Bioenergy with Carbon Capture & Storage/Utilzation (BECCS/BECCU) nutzen wir unsere Spezialisierung im Bergrecht. Wir schätzen klimaschutzrechtliche Risiken ab und vertreten gegenüber sog. Klimaschutzklagen. Wir unterstützen zudem mit unserer speziellen Expertise im Bereich des Wasserrechts bei der Bewältigung von Klimawandelereignissen wie Starkregen, Hochwasser und Dürreperioden und deren Folgen.

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