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Bauproduktenrecht & Bauordnungsrecht

Europäische Anforderungen an Bauprodukte und die nationalen Anforderungen der Landesbauordnungen an die Bauwerkssicherheit greifen ineinander.

Während die EU-BauPVO produktbezogene Anforderungen für das Inverkehrbringen und den Handel harmonisierter Bauprodukte enthält, regeln die Landesbauordnungen Anforderungen an die Verwendung dieser Produkte. Die Verwendungsanforderungen der Landesbauordnungen werden regelmäßig durch Sonderbauverordnungen oder die Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (VV TB) konkretisiert. Außerdem sehen die Landesbauordnungen Zulassungs- und Genehmigungsverfahren für bestimmte Bauarten und Bauprodukte vor, die nicht in den Anwendungsbereich der EU-BauPVO fallen (z.B. allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen, allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnisse, Bauartgenehmigungen).

Wir unterstützen Hersteller, Importeure und Händler bei der rechtskonformen Gestaltung und Markteinführung neuer Produkte ebenso wie bei rechtlichen Auseinandersetzungen mit den Marktüberwachungsbehörden sowie in wettbewerbsrechtlichen Verfahren. Wir unterstützen im Rahmen dessen auch bei der Ermittlung der bauordnungsrechtlichen Anforderungen an die geplanten Verwendungszwecke der Bauprodukte. Hierbei verlieren wir auch die zivilrechtlichen Implikationen in der Lieferkette nicht aus dem Blick. Ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit stellt zudem die strategische Beratung von Wirtschaftsverbänden dar. Über besondere Erfahrung verfügen wir u.a. in den Bereichen anlagenbezogener Brandschutz, Dämmstoffe, Holz, Türen, Fenster und Beschläge und lüftungstechnische Anlagen.

Was regelt das Bauprodukterecht?

Während die Verordnung (EU) 305/2011 (EU-Bauprodukteverordnung, EU-BauPVO) produktbezogene Anforderungen für das Inverkehrbringen und den Handel harmonisierter Bauprodukte enthält, regeln die Landesbauordnungen Anforderungen an die Verwendung dieser Produkte. Die Verwendungsanforderungen der Landesbauordnungen werden regelmäßig durch Sonderbauverordnungen oder die Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (VV TB) konkretisiert. Außerdem sehen die Landesbauordnungen Zulassungs- und Genehmigungsverfahren für bestimmte Bauarten und Bauprodukte vor, die nicht in den Anwendungsbereich der EU-BauPVO fallen (z.B. allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen, abZ; allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnisse, abP; Bauartgenehmigungen, aBG). Die Anforderungen betreffen alle Wirtschaftsakteure, vom Hersteller bis zum Händler. Auch Verwender von Bauprodukten, wie z.B. planende Architekten, können von den Regelungen betroffen sein.

Wie können wir bei der Vermarktung von Bauprodukten unterstützen?

Wir unterstützen Hersteller, Importeure und Händler bei der rechtskonformen Gestaltung und Markteinführung neuer Produkte ebenso wie bei rechtlichen Auseinandersetzungen mit den Marktüberwachungsbehörden sowie in wettbewerbsrechtlichen Verfahren. Wir ermitteln den anwendbaren Rechtsrahmen für das jeweilige Bauprodukt, überprüfen die Produkte in formaler Hinsicht (z.B. Vollständigkeit und Richtigkeit von CE-Kennzeichen und Leistungserklärung oder Ü-Zeichen). Wir unterstützen im Vorfeld des Markteintritts auch bei der Ermittlung der bauordnungsrechtlichen Anforderungen an die geplanten Verwendungszwecke der Bauprodukte. Auf dieser Grundlage können wir auch strategische Hinweise hinsichtlich des richtigen Antrags auf Erteilung eines Verwendbarkeitsnachweises bzw. einer Europäisch Technischen Bewertung (ETA) geben. Bei unserer Beratung verlieren wir auch die zivilrechtlichen Implikationen in der Lieferkette nicht aus dem Blick. Ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit stellt zudem die strategische Beratung von Wirtschaftsverbänden dar. Neben der projektbezogenen Beratung vertreten wir unsere Mandanten selbstverständlich auch gerichtlich und außergerichtlich.

Über welche Erfahrung verfügen wir?

Über besondere Erfahrung verfügen wir u.a. in den Bereichen anlagenbezogener Brandschutz, Dämmstoffe, Holz, Türen, Fenster und Beschläge und lüftungstechnische Anlagen.

Bitte beachten Sie unseren Rechtsprechungsreport Produktrecht sowie unsere Mandanteninformation zu aktuellen Entwicklungen im Bereich des Produktsicherheitsrechts.

„Da unsere Kernkompetenzen sowohl im Bereich des Produktrechts als auch im Bereich des Rechts der Kreislaufwirtschaft liegen, verfügen wir über besondere Expertise hinsichtlich der zirkulären Wertschöpfung von Baumaterialien.“

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