Produkte

Produktsicherheitsrecht

Das Produktsicherheitsrecht ist geprägt durch die Harmonisierung produktbezogener Anforderungen auf europäischer Ebene.

Neben oder statt dem allgemeinen Produktsicherheitsrecht, das in Deutschland materiell im ProdSG sowie formell im Marktüberwachungsgesetz (bzw. der EU-Marktüberwachungsverordnung) geregelt ist, greifen häufig speziellere, sog. sektorale Harmonisierungsrechtsakte. Hierzu zählen beispielsweise die RoHS-Richtlinie (in Deutschland umgesetzt durch die ElektroStoffV), die Niederspannungs-Richtlinie (in Deutschland umgesetzt durch die 1. ProdSV), die Maschinen-Richtlinie (in Deutschland umgesetzt durch die 9. ProdSV), die Funkanlagenrichtlinie (in Deutschland umgesetzt durch das FuAG), die EMV-Richtlinie (in Deutschland umgesetzt durch das EMVG), die Spielzeugrichtlinie (in Deutschland umgesetzt durch die 6. ProdSV), die EU-Medizinprodukte-Verordnung, die EU-BauPVO, die EU-Cybersecurity-Verordnung oder die EU-Gasgeräte-VO.

Wir unterstützen Hersteller, Importeure, Händler und Wirtschaftsverbände der Branchen Elektro- und Elektronikindustrie, Maschinenbau, Automotive, Verpackungsindustrie, Textil und Mode, Medizinprodukte und Verbraucherprodukte bei der rechtskonformen Gestaltung und Markteinführung neuer Produkte (z.B. Kennzeichnung mit dem CE-Kennzeichen, Konformitätsbewertung, Erstellen der technischen Dokumentation, Kontakt zu benannten Stellen). Unsere Tätigkeit umfasst die rechtliche Auseinandersetzung mit Marktüberwachungsbehörden ebenso wie das Führen wettbewerbsrechtlicher Verfahren. Zu unseren langjährigen Mandanten zählen darüber hinaus eine Vielzahl von Online-Händlern und Market-Places, die ebenfalls Adressaten einer stetig wachsenden produktrechtlichen Regulierung sind. Wir unterstützen Unternehmen beim Aufbau von Product-Compliance Strukturen.

Bitte beachten Sie unseren Rechtsprechungsreport Produktrecht sowie unsere Mandanteninformation zu aktuellen Entwicklungen im Bereich des Produktsicherheitsrechts.

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