Kreislaufwirtschaft

Rücknahme & Ressourcen­rückgewinnung

Anforderungen an Materialqualitäten steigen, insbesondere in Bezug auf Materialreinheit, Schadstoff- und Störstofffreiheit. Gleichzeitig werden Ressourcen in vielen Bereichen knapper.

Daher hat die Primärwirtschaft ebenso wie die Entsorgungswirtschaft schon seit langem erhebliche Anstrengungen unternommen, um aus genutzten Produkten und Materialien, die zu Abfall geworden sind, Wertstoffe zurückzugewinnen. Vor allem die Recyclingwirtschaft hat erhebliche Erfolge und Fortschritte vorzuweisen.

In verschiedenen Bereichen sind Rücknahmesysteme und -pflichten gesetzlich reguliert, zum Beispiel in den Bereichen Batterien, Elektro- und Elektronikaltgeräte und Verpackungen. In nicht regulierten Bereichen gehen Hersteller und Vertreiber angesichts zunehmender Materialengpässe verstärkt dazu über, die von ihnen selbst (und ggf. anderen) in Verkehr gebrachten Produkte und Materialien von ihren Kunden nach Gebrauch unmittelbar freiwillig zurückzunehmen, um sich so eine eigene Rohstoffquelle zu erschließen. Die Grenzen zwischen Primärwirtschaft und Entsorgungs- bzw. Recyclingwirtschaft werden so durchlässiger: Während sich Hersteller einen immer stärkeren eigenen Zugriff auf Rohstoffe sichern, wird die Entsorgungs- bzw. Recyclingwirtschaft zunehmend zur Sekundärrohstoffwirtschaft. Auf diese Weise entstehen neue Geschäftsmodelle der Kreislaufwirtschaft.

Wir beraten Hersteller und Vertreiber sowie Entsorgungs- und Recyclingunternehmen bei der Erfüllung gesetzlicher Rücknahmepflichten und der gesetzlichen Anforderungen an die Rücknahme von Abfällen und deren Verwertung. Darüber hinaus beraten wir zur rechtssicheren Implementierung sowohl von Übernahmesystemen für genutzte Gegenstände, Materialien oder Stoffe ohne Abfalleigenschaft als auch von freiwilligen Rücknahmesystemen nach Abfallrecht einschließlich der Anerkennung als Rücknahme in Wahrnehmung der abfallrechtlichen Produktverantwortung. Dabei stellen wir erforderlichenfalls auch sicher, dass die Anforderungen an das Abfallende, an Rezyklate und an Recycling-Quoten erfüllt werden.

Da unsere Kernkompetenzen sowohl im Bereich des Produktrechts als auch im Bereich des Rechts der Kreislaufwirtschaft liegen, verfügen wir über besondere Expertise hinsichtlich der zirkulären Wertschöpfung von Baumaterialien [verlinken zu Bauprodukte & Bauordnungsrecht].“

Bitte beachten Sie unseren Rechtsprechungsreport Abfallrecht sowie unsere Mandanteninformation über aktuelle Entwicklungen im Bereich der Rücknahmepflichten und freiwilligen Rücknahmen.

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