Umwelt

Anlagen & Produktion

Die Genehmigungen für die Errichtung und den Betrieb von Anlagen bedürfen häufig sehr aufwändiger und langwieriger Verwaltungsverfahren. 

In diesen Verfahren müssen die zunehmend komplexen rechtlichen und technischen Anforderungen an Anlagen und Produktionsverfahren abgearbeitet werden. Dabei sind zum einen die immer anspruchsvolleren verfahrensrechtlichen Maßgaben für die Öffentlichkeitsbeteiligung und die Umweltverträglichkeitsprüfung zu berücksichtigen – auch mit Blick auf eine spätere Anfechtung der Genehmigung mit Umweltrechtsbehelfen durch Dritte. Zum anderen sind projektspezifische Aspekte des Produktrechts zu beachten. Während der Betriebsphase unterliegen Anlagen vielfältigen Betreiberpflichten und einer intensiven Behördenüberwachung.

Wir beraten zu allen Rechtsfragen bei der Errichtung und dem Betrieb von Betriebsstandorten und Produktionsstätten. Wir begleiten unsere Mandanten in Verwaltungsverfahren von der Vorbereitung der Antragstellung bis zur Genehmigung. Dabei nutzen wir unsere spezialisierte Expertise in Bezug auf Genehmigungen, Erlaubnisse und Zulassungen zum Beispiel nach Immissionsschutzrecht, Abfallrecht, Wasserrecht und Bergrecht. Im laufenden Betrieb beraten wir zu Betreiberpflichten und im Zusammenhang mit Maßnahmen der behördlichen Überwachung. In Gerichtsverfahren werden wir als langjährig erfahrene Prozessanwälte tätig.

Dem Zugang zu behördlichen Informationen kommt eine stetig wachsende Bedeutung zu: Nützliche Informationen können für betriebliche Zwecke verwendet werden, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sind zu schützen. Neben dem allgemeinen verwaltungsverfahrensrechtlichen Akteneinsichtsrecht existieren zahlreiche weitere Bestimmungen, die den Zugang zu Informationen der Verwaltung regeln, so z.B. das Informationsfreiheitsgesetz und das Umweltinformationsgesetz des Bundes sowie entsprechende Regelungen der Länder.

Unsere Mandanten profitieren von unserer reichhaltigen Erfahrung im Bereich des Zugangs zu behördlichen Informationen. Für unsere Mandanten setzen wir ihre Rechte auf Informationszugang durch, wehren unberechtigte Anträge ab und gewährleisten eine effektive Sicherung ihrer durch den Informationszugang betroffenen Interessen, insbesondere von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen.

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