Umwelt

Wasser & Abwasser

Menschen, Tiere und Pflanze sind auf eine ausreichende Versorgung mit Wasser angewiesen. Aber auch die Wirtschaft benötigt für ihre Zwecke Wasser und wirkt in vielfältiger Weise auf die Wasserressourcen ein.

Gewerbliche und industrielle Vorhaben erfordern den Einsatz von Wasser, z.B. als Produktionsmittel, als Kühlmittel oder als Reinigungsmittel. Sie wirken zudem durch Wasserentnahmen, Ab-/Wassereinleitungen, Veränderungen von Gewässern und durch Stoffeinträge auf Gewässer ein. Die Zulässigkeit von gewerblichen und industriellen Vorhaben hängt inzwischen fast ausnahmslos auch von der Beachtung des wasserrechtlichen Verschlechterungsverbots und Zielerreichungsgebots ab.

Gleichermaßen bedeutsam ist die gesundheits- und umweltgerechte Beseitigung angefallener Abwässer. Dabei nehmen einerseits die Anforderungen an die Abwasserbeseitigung kontinuierlich zu (Stichworte: Mikroplastik, Spurenstoffe, vierte Reinigungsstufe), was die Entwicklung einer „wasserrechtlichen Produktverantwortung“ in Gang gesetzt hat. Andererseits wird Abwasser zunehmend als Ressource gesehen, die viele wert- und nutzvolle Stoffe enthält, die dem Wirtschaftskreislauf wieder zugeführt werden sollten. Bestes Beispiel ist die Rückgewinnung von Phosphor aus Klärschlamm. Das Ab-/Wasserrecht nimmt hier unverkennbar eine Entwicklung, die der Entwicklung des Abfallrechts vom Beseitigungsrecht zum Kreislaufwirtschaftsrecht vergleichbar ist.

Wir beraten Unternehmen aller Branchen und Größen, Wasserbehörden sowie (sondergesetzliche) Wasserverbände in allen wasserrechtlichen Belangen. Hierzu zählen insbesondere das wasserrechtliche Verschlechterungsverbot und Zielerreichungsgebot, die Entnahme von Wasser aus Oberflächengewässern und Grundwasserkörpern, Maßnahmen der Gewässerunterhaltung und des Gewässerausbaus, der Bau und der Betrieb von Versorgungs- und Abwassernetzen und Kläranlagen sowie die Einleitung von Abwässern und anderen Stoffen in Gewässer. Wir begleiten unsere Mandanten in wasserrechtlichen Verwaltungsverfahren wie z.B. über die Erteilung von Erlaubnissen/Bewilligungen für Gewässerbenutzungen und Genehmigungen für (Ab-) Wasseranlagen, in Verfahren über einen Anschluss- und Benutzungszwangs sowie in gebühren- und beitragsrechtlichen Verfahren.

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