Sog. Altfahrzeug-VO (ELVR): Gesetzgebungsprozess steht vor dem Abschluss
Die „Regulation on Circularity Requirements for Vehicle Design and on Management of End-of-Life Vehicles“ (ELVR oder Altfahrzeug-VO) verfolgt das Ziel, kreislauforientierte Geschäftsmodelle im Bereich der Fahrzeugherstellung EU-weit zu fördern. Nach der formellen Annahme durch das Europäische Parlament steht nur noch die Zustimmung des Rates aus.
Was sind wichtige Regelungsgegenstände der ELVR?
In unserem Blogpost vom 26. Februar 2026 haben wir bereits eine kurze Einordnung der geplanten Verordnung gegeben. Die ELVR soll Fragen einer kreislauffähigen Konstruktion mit der Bewirtschaftung von Fahrzeugen am Ende ihres Lebenszyklus miteinander verknüpfen. Dementsprechend macht sie etwa Vorgaben an die Recyclingfähigkeit neuer Fahrzeuge und enthält zugleich umfassende Regelungen über die Erweiterte Herstellerverantwortung (Extended Producer Responsibility = EPR).
Was ist der Stand des Gesetzgebungsverfahrens?
Ein erster Entwurf der Kommission für die ELVR stammt bereits aus dem Jahr 2023. Im Herbst 2025 wurde der Trilog aufgenommen. Im Dezember 2025 haben Rat und Parlament eine vorläufige politische Einigung erzielt. Mit der Abstimmung im Plenum vom 18. Juni 2026 hat das Europäische Parlament diese Einigung nun formell angenommen. Nach der Zustimmung des Parlaments steht nur noch die Annahme durch den Rat aus, bevor die Verordnung in Kraft tritt und grundsätzlich 24 Monate später anwendbar wird.