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Rat stimmt der EU-Produktsicherheits-Verordnung zu

Am 25.4.2023 hat der EU Ministerrat dem Kompromisstext zur EU-Produktsicherheitsverordnung zugestimmt. Wir hatten über den Stand des Verfahrens und über wesentliche Inhalte bereits in unserer Mandanteninformation im Februar 2023 berichtet, vgl. fn.legal/de/aktuelle-entwicklungen-im-produktrecht-2023/ . Durch die Regelungen der neuen EU-ProdSV wird insbesondere die Position von Verbrauchern gestärkt. Einige Mitgliedstaaten, darunter auch Deutschland, hatten gegenüber Online-Marktplätzen dabei noch strengere Regelungen gefordert, insbesondere um das erneute Auftreten bereits gemeldeter gefährlicher Produkte auf dem Markt zu verhindern, konnten sich hiermit jedoch nicht durchsetzen. Die Verordnung gilt unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten uns tritt 20 Tage nach Veröffentlichung im EU-Amtsblatt, voraussichtlich im Juni 2023, in Kraft. Danach greift eine 18-monatige Übergangsfrist, bis die neuen Regelungen anzuwenden sind.

Dr. Jens Nusser, LL.M.
Rechtsanwalt | Partner

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