Ankündigung erneute EUDR Verschiebung
EUDR-Verschiebung: Was ist passiert?
Die EU-Kommissarin für Umwelt, Jessika Roswall, hat dem Vorsitzenden des Ausschusses für Umweltfragen im Europäischen Parlament heute (23. September 2025) in einem Brief angekündigt, dass die Kommission eine weitere Verschiebung des Anwendungsbeginns der EU-Entwaldungsverordnung (EU) 2023/1115 (EUDR) in Erwägung zieht. Als Grund für die potenzielle Verschiebung verweist der Brief darauf, dass das EUDR-Informationssystem zum gegenwärtigen EUDR-Anwendungsbeginn (30. Dezember 2025) vermutlich technisch nicht in der Lage sein wird, die erwartete Menge an Nutzungsoperationen auszuführen. Der Brief der Kommissarin ist hier verfügbar: link.
Welche Folgen hat der Brief der EU-Kommissarin?
Rechtlich hat der Brief keine Folgen, sondern es handelt sich lediglich um eine Absichtserklärung seitens der Kommission. Die gegenwärtig in Kraft befindliche EUDR gilt weiterhin. Auch der (überwiegende) Anwendungsbeginn der EUDR am 30. Dezember 2025 gilt gegenwärtig weiterhin.
Dem Brief lässt sich jedoch entnehmen, dass die Kommission eine Verschiebung des Anwendungsbeginns der EUDR ernsthaft in Erwägung zieht. Letztes Jahr hat die Kommission bereits eine Verschiebung von deren Anwendungsbeginn um ein Jahr in die Wege geleitet. Zwischen dem Kommissionsvorschlag für eine Verordnung für die Änderung des Anwendungsbeginns und der Verabschiedung der Änderungsverordnung durch das Parlament und den Rat der Europäischen Union lagen damals circa zwei Monate. Sollte sich die Kommission entschließen erneut eine Verschiebung des Anwendungsbeginns der EUDR auf den Weg zu bringen, so ist damit zu rechnen, dass sie zeitnah einen Vorschlag für eine erneute Änderungsverordnung präsentieren wird. Angesichts des baldigen Anwendungsbeginns der EUDR ist davon auszugehen, dass die am Gesetzgebungsverfahren beteiligten Institutionen ein Interesse an einer zügigen Verabschiedung der Änderung haben würden.
Welche Folgen hätte eine Verschiebung des EUDR-Anwendungsbeginns um ein Jahr?
Da noch kein Gesetzesvorschlag für eine Änderung der EUDR vorliegt, ist noch nicht abzusehen, wie genau die Verschiebung ausgestaltet sein wird. Unterstellt der Anwendungsbeginn der EUDR wird - wie bereits 2024 - erneut um ein Jahr verschoben, dann fände die EUDR ab dem 30. Dezember 2026 Anwendung. Es ist anzunehmen, dass der Anwendungsbeginn für kleine oder Kleinstunternehmen in diesem Fall auf den 30. Juni 2027 verschoben werden würde.
Wie geht es mit der EUDR weiter?
Es ist noch nicht abzusehen, ob und falls ja welche Änderungen die EUDR in nächster Zeit erfahren wird. Am 10. September 2025 endete jedoch die Sondierung für ein von der Kommission geplantes Gesetzgebungspaket zur Vereinfachung der EU-Umweltgesetzgebung (sog. Environmental Omnibus). Gerüchten zufolge besteht auch die Möglichkeit, dass die EUDR im Rahmen des Gesetzgebungspakets Änderungen erfahren wird.