BauPG im Bundesgesetzblatt verkündet
Das Gesetz zur Anpassung des Bauproduktengesetzes und weiterer Rechtsvorschriften an die Verordnung (EU) 2024/3110 zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für die Vermarktung von Bauprodukten (BauPG) wurde heute im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Es ändert jedoch nicht nur das bestehende BauPG, sondern auch einzelne Vorschriften des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) sowie des Gebäudeenergiegesetzes (GEG). Das BauPG tritt damit am 15. Januar 2026 in Kraft. Praktische Bedeutung für die Wirtschaftsteilnehmer (z.B. Hersteller oder Händler) kommt dem BauPG jedoch erst zu, wenn für einzelne Bauprodukte auch die Verordnung (EU) 2024/3110 (neue EU-BauPVO) gilt. Dies ist jedoch erst der Fall, wenn harmonisierte technische Spezifikationen (htS) oder Europäisch Technische Bewertungen (ETAs) nach der neuen EU-BauPVO verbindlich werden bzw. angewendet werden können.