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Arbeitsplan zur EU-BauPVO veröffentlicht

Die Kommission hat am 16.12.2025 den ersten Arbeitsplan für die Erarbeitung von harmonisierten technischen Spezifikationen unter der (neuen) EU-BauPVO (Verordnung (EU) 3110/2024) veröffentlicht. Der Arbeitsplan fasst zwar auch die wesentlichen Verfahrensschritte noch einmal zusammen und erklärt den rechtlichen Kontext. Kernstück ist jedoch der Zeitplan, der bezogen auf die einzelnen Produktfamilien in Anhang VII der EU-BauPVO zeitliche Zielmarken u.a. für die Normungsaufträge als auch für die Vorlage der harmonisierten Normen festlegt. Der Arbeitsplan deckt die geplanten Normungsaktivitäten bis 2029 ab. Er kann hier abgerufen werden.

Dr. Marthe-Louise Fehse
Rechtsanwältin | Partnerin

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