von

Abfallrahmenrichtlinie: Einführung der erweiterten Herstellerverantwortung für Textilien

Mit der Novelle der Abfallrahmenrichtlinie (AbfRRL) bringt die EU Bewegung in den Textilsektor. Die wohl bedeutendste Änderung: die Einführung eines harmonisierten Systems der erweiterten Herstellerverantwortung (Extended Producer Responsibility, EPR) für Textilien.

Was bedeutet die erweiterte Herstellerverantwortung für die Textilbranche?

Künftig werden alle Mitgliedstaaten verpflichtet, ein System einzuführen, das Hersteller, Importeure und Inverkehrbringer von Textilien beispielsweise dazu verpflichtet,

  • die Kosten für Sammlung, Transport, Sortierung, Vorbereitung zur Wiederverwendung, Recycling und andere Verwertungsverfahren und Beseitigung von Alttextilien zu tragen, und
  • durch ihr Produktdesign zur Langlebigkeit, Reparierbarkeit und Recyclingfähigkeit von Textilprodukten beizutragen.

 

Kompakt zusammengefasst: Unser Überblick mit Deloitte

Gemeinsam mit Deloitte haben wir die wichtigsten Neuerungen der Abfallrahmenrichtlinie rund um die erweiterte Herstellerverantwortung für Textilien kompakt und praxisnah aufbereitet. Die Zusammenstellung bietet unter anderem einen Überblick darüber, welche Pflichten künftig auf Unternehmen zukommen und welche Übergangsfristen zu beachten sind.

Die Übersicht können Sie hier herunterladen.

Ausführlich haben wir alle Änderungen der Abfallrahmenrichtlinie, (auch zu Maßnahmen gegen Lebensmittelverschwendung) zusammengestellt in unserer Mandanteninfo zur Änderung der Abfallrahmenrichtlinie.

Vanessa Homann, LL.M.
Rechtsanwältin | Associate

Zurück