Verschärfung der Produkthaftung – Veröffentlichung der EU-Produkthaftungsrichtlinie im EU-Amtsblatt ist erfolgt!
Die neue EU-Produkthaftungsrichtlinie ist am 18. November 2024 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht worden. Die EU-Mitgliedsstaaten müssen diese zum 09. Dezember 2026 in national gültiges Recht umsetzen. Zugleich wird die aktuell noch geltende Richtlinie 85/374/EWG ersetzt. Damit verfolgt der EU-Gesetzgeber insbesondere eine Anpassung des Produkthaftungsrechts an neue technologische Entwicklungen. Besonders relevant für Wirtschaftsakteure ist die mit der neuen EU-Produkthaftungsrichtlinie einhergehende Verschärfung der Produkthaftung. Zum einen erfasst der in Art. 4 Nr. 1 der EU-Produkthaftungsrichtlinie definierte Produktbegriff nunmehr ausdrücklich auch Software, was nach bisheriger Rechtslage noch umstritten war. Eine weitere praxisrelevante Verschärfung liegt unter anderem darin, dass Bevollmächtigte eines Nicht-EU-Herstellers und subsidiär sogar auch Marktplatzbetreiber dem Haftungsregime der EU-Produkthaftungsrichtlinie unterliegen werden und damit für Produktfehler in Anspruch genommen werden können, vgl. Art. 8 EU-Produkthaftungsrichtlinie. Außerdem sieht die EU-Produkthaftungsrichtlinie keine Haftungshöchstgrenzen mehr vor, was ebenfalls zu einer deutlichen Verschärfung der Produkthaftung führen wird.
Die betroffenen Wirtschaftsakteure (Hersteller, Importeure, Bevollmächtigte, Fulfillment-Dienstleister und Marktplatzbetreiber) sollten sich mit Blick auf die neue EU-Produkthaftungsrichtlinie deshalb vor allem auf eine Intensivierung der Haftungsrisiken einstellen.