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Verordnung über ein Verbot von in Zwangsarbeit hergestellten Produkten veröffentlicht

Heute wurde die Verordnung (EU) 2024/3015 vom 27. November 2024 über ein Verbot von in Zwangsarbeit hergestellten Produkten auf dem Unionsmarkt (sog. Zwangsarbeits-VO) im EU-Amtsblatt veröffentlicht. Mit der Verordnung soll ein Beitrag zur Bekämpfung von Zwangsarbeit geleistet werden, von der laut Schätzungen weltweit ca. 27,6 Mio. Menschen betroffen sind. Zu der Gruppe der besonders gefährdeten Menschen gehören Frauen, Kinder, ethnische Minderheiten, Menschen mit Behinderungen, Angehörige einer niedrigen Kaste, Angehörige indigener oder in Stämmen lebender Völker sowie Migranten.

Zentraler Bestandteil der Verordnung ist das Verbot von Produkten, die in Zwangsarbeit hergestellt wurden. Hiernach dürfen Wirtschaftsakteure in Zwangsarbeit hergestellte Produkte weder auf dem Unionsmarkt in Verkehr bringen oder bereitstellen, noch dürfen sie solche Produkte ausführen. 

Stellt die zuständige Behörde Verstöße fest, so ordnet sie u.a. an, dass die betreffenden Produkte nicht in Verkehr gebracht, bereitgestellt sowie ausgeführt werden dürfen. Zudem ordnet sie gegenüber den betroffenen Wirtschaftsakteuren an, dass eine Rücknahme bereits bereitgestellter Produkte durchzuführen ist. Daneben verpflichtet sie die betroffenen Wirtschaftsakteure dazu, die entsprechenden Produkte aus dem Verkehr zu ziehen. Dies kann ein Recycling oder – falls das nicht möglich ist – ein Unbrauchbarmachen der entsprechenden Produkte umfassen. Mit diesen Regelungen geht die Zwangsarbeits-VO über die im LkSG und in der CSDDD vorgesehenen Rechtsfolgen von Verstößen gegen (menschenrechtsbezogene) Sorgfaltspflichten hinaus.

Zu unserem Blogpost zum Entwurf der Zwangsarbeits-VO mit weiteren Informationen geht es hier. Ein von der Kommission erstelltes Factsheet zum Verordnungsentwurf lässt sich hier abrufen.

Die Verordnung tritt am Tag nach Ihrer Veröffentlichung, d.h. am 13. Dezember 2024, in Kraft. Geltungsbeginn des Verbots von Produkten, die in Zwangsarbeit hergestellt wurden, ist der 14. Dezember 2027. 

Dr. Felix Holländer
Rechtsanwalt | Associate

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