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Veröffentlichung der EU-Verpackungsverordnung im EU-Amtsblatt

Am 22. Januar 2025 ist die Verordnung (EU) 2025/40 (EU-Verpackungsverordnung) im EU-Amtsblatt veröffentlicht worden. Die EU-Verpackungsverordnung tritt damit zum 11. Februar 2025 in Kraft.

Die EU-Verpackungsverordnung stellt sehr weitreichende regulatorische Anforderungen an das Inverkehrbringen und die Bereitstellung von Verpackungen als solche auf („Verpackungsanforderungen“). Zugleich werden neue Anforderungen aufgestellt, die mit „Waren befüllte Verpackungen“ betreffen. Zu nennen sind hier etwa Anforderungen an das Leeraumverhältnis. Die EU-Verpackungsverordnung lässt sich systematisch in weiten Teilen mit anderen CE-Produktrechtsakten der Europäischen Union vergleichen; stellt aber für Verpackungen keine CE-Kennzeichnungspflicht auf. Pflichtenadressat sind in abgestufter Verantwortung „Erzeuger, Lieferanten, Importeur, Vertreiber, Bevollmächtigten, Endvertreiber und Fulfillment-Dienstleister“. Die Verordnung gilt grundsätzlich ab dem 12. August 2026. Viele Verpackungsanforderungen, so zum Beispiel die Anforderungen an Mindestrezyklatanteile in Kunststoffverpackungen, gelten aber erst deutlich später. 

Die EU-Verpackungsverordnung wird für den Warenvertrieb in der EU zu sehr weitreichenden Änderungen führen. Die Verordnung wird dabei nahezu jeden Wirtschaftsakteur betreffen, da Waren in der Regel gemeinsam mit Verpackungen bereitgestellt werden.

Suhayl Ungerer
Rechtsanwalt | Associate

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