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Trilogverhandlungen zur Ökodesign-Verordnung abgeschlossen

Die Europäische Kommission, der Rat und das Parlament haben Anfang Dezember ihre Verhandlungen über die geplante Ökodesign-Verordnung beendet und eine Einigung erzielt. Nun wurde der vorläufige Text der Verordnung veröffentlicht.

Die neue Verordnung soll die bisher geltende Richtlinie (2009/125/EG) ablösen und nunmehr Leistungs- und Informationsanforderungen für fast alle in der EU in Verkehr gebrachten Waren festlegen - der Anwendungsbereich der geltenden Vorschriften wird also wesentlich erweitert. Bisher waren nur energieverbrauchsrelevante Produkte von der Ökodesign-Richtlinie betroffen. 

Wie auch bei der Richtlinie von 2009, ist es Ziel der Verordnung, dass Produkte energie- und ressourceneffizient gestaltet werden. Darüber hinaus sollen Produkte in Zukunft aber auch hinsichtlich ihrer Haltbarkeit, Zuverlässigkeit, Wiederverwendbarkeit, Nachrüstbarkeit und Reparierbarkeit verbessert werden.

Um Verbraucher und Unternehmen bei ihren Kaufentscheidungen zu unterstützen, ist geplant, einen digitalen Produktpass einzuführen, der Informationen über ökologische Nachhaltigkeit von Produkten enthält.

Geeinigt haben sich die Institutionen ferner über ein Verbot der Vernichtung von Textilien und Schuhen. Dieses Verbot soll mit der Zeit auf weitere Produktgruppen ausgeweitet werden.

Weitere Informationen zur neuen Ökodesign-Verordnung können Sie in unserer zeitnah erscheinenden Mandanteninfo nachlesen.

Klara Bianca Groß, LL.M.
Rechtsanwältin | Associate

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