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Trilogverhandlungen zur geplanten „Richtlinie über gemeinsame Vorschriften zur Förderung der Reparatur von Waren“ beginnen im Dezember

Nachdem die Kommission im März 2023 einen Entwurf der „Richtlinie über gemeinsame Vorschriften zur Förderung der Reparatur von Waren“ eingebracht hat, haben nun auch Parlament und Rat ihre Standpunkte festgelegt. Das Gesetzesvorhaben soll Verbraucherinnen und Verbrauchern verbesserte Möglichkeiten und Anreize bieten, Reparaturdienstleistungen in Anspruch zu nehmen und so die Langlebigkeit von Produkten fördern.

Trotz Unstimmigkeiten in den Standpunkten der Institutionen, ist jedenfalls schon jetzt absehbar, dass sich Hersteller und Händler bestimmter Produkte auf verschärfte Pflichten einstellen müssen. Unklar ist derzeit etwa noch, ob von der Richtlinie nur Produkte erfasst sein werden, die auch jetzt schon Ökodesign-Vorschriften unterliegen, wie lange die Umsetzungsfrist sein wird und wie die geplante Online-Plattform zur Kontaktaufnahme mit Reparaturbetrieben ausgestaltet werden soll.

Unsicher ist darüber hinaus vor allem, welche Anpassungen im Rahmen der EU-Warenkaufrichtlinie vorgenommen werden. Diskutiert wird die Einschränkung des Wahlrechts des Käufers auf Reparatur oder Nacherfüllung sowie die Verlängerung der Gewährleistungsfrist nach einer Reparatur. Das Parlament hat sich zudem dafür ausgesprochen, dass der Verbraucher sich für eine Reparatur auch an den Hersteller und nicht nur an den Verkäufer wenden können soll.

Klara Bianca Groß, LL.M.
Rechtsanwältin | Associate

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