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Titandioxid: Wie ist mit Titandioxid-haltigen Bauabfällen umzugehen?

Die Einstufung von Titandioxid als teilweise krebserzeugend durch die EU Ende 2019 wirft im Bereich der Abfallbewirtschaftung nach wie vor Fragen auf. Denn da Titandioxid in sehr vielen Produkten enthalten ist, kommt Titandioxid auch in sehr vielen Abfällen vor. Das gilt auch für Bauprodukte und Bauabfälle. Deswegen ist insbesondere fraglich, unter welchen Bedingungen Titandioxid-haltige Bauabfälle als nicht gefährlicher Abfall oder als gefährlicher Abfall einzustufen sind. Diese Differenzierung in der abfallrechtlichen Einstufung hat große Bedeutung für das abfallrechtliche Pflichtenprogramm, weil die Einstufung als gefährlicher Abfall z.B. spezielle Getrenntsammlungspflichten, Vermischungsverbote, Andienungspflichten, Registerpflichten, Nachweispflichten und Erlaubnispflichten begründet.

Die Bedeutung der Einstufung von Titandioxid als teilweise krebserzeugend für die Bewirtschaftung Titandioxid-haltiger Abfälle hat Gregor Franßen in der letzten Woche auf der gut besuchten und in Präsenz durchgeführten Messe DCONex Schadstoffmanagement 2022 in Essen vorgestellt. Unter dem Titel „Neue Einstufung von Titandioxid – Auswirkungen für die Praxis im Baubestand“ hat Gregor Franßen einen Überblick über die verschiedenen Verwendungsformen von Titandioxid gegeben, die teilweise Einstufung von Titandioxid als krebserzeugend detailliert dargestellt und die Regelungen für die Einstufung von Bauabfällen als nicht gefährlich oder gefährlich in Abhängigkeit vom Titandioxid-Gehalt eingehend erläutert. Dabei sind auch die wesentlichen Aussagen der LAGA-„Hinweise zur Einstufung titandioxidhaltiger Abfälle“ vorgestellt worden.

Die Vortragsfolien können hier heruntergeladen werden.

Gregor Franßen, EMLE
Rechtsanwalt | Partner

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