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Internationaler Seegerichtshof: Staaten müssen Meeresverschmutzung durch Treibhausgase verhindern

Ende Mai hat der Internationale Seegerichtshof (ITLOS) ein lang erwartetes Gutachten zum Klimawandel und zum Völkerrecht abgegeben, indem er den Anspruch kleiner Inselstaaten auf mehr Klimaschutz bestätigt. 

Das Gericht entschied über einen Antrag der Kommission der kleinen Inselstaaten für Klimawandel und Völkerrecht vom 12.12.2022. Zu der von Antigua und Barbuda sowie Tuvalu gegründeten Kommission gehören neun Inselstaaten im Pazifik und in der Karibik, darunter unter anderem die Bahamas, Palau und Vanuatu. Die Inselstaaten sind bereits vom steigenden Meeresspiegel beeinträchtigt und in ihrer Existenz bedroht.

Als Antwort auf die Fragen der Inselstaaten hat der Internationale Seegerichtshof ein Gutachten (Advisory Opinion) vorgelegt, in dem er sich mit der Frage auseinandersetzt, inwiefern Staaten durch internationales Recht zu stärkeren Maßnahmen im Kampf gegen den Klimawandel verpflichtet sind. Auch die Wechselwirkung zwischen dem Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen (United Nations Convention on the Law of the Sea, UNCLOS) und dem globalen Klimaschutzregime sowie den spezifischen Verpflichtungen der Staaten zur Verringerung der klimaschädlichen Treibhausgasemissionen werden in dem Gutachten behandelt.

Der Internationale Seegerichtshof stellt dar, dass anthropogene Treibhausgase eine Verschmutzung der Meere nach Art. 1 Abs. 1 Unterabs. 4 UNCLOS darstellen.  Der Seegerichtshof sieht die Vertragsstaaten als verpflichtet an, alle erforderlichen Maßnahmen zur Verhütung, Verringerung und Kontrolle der die Meeresverschmutzung durch anthropogene Treibhausgasemissionen zu ergreifen, um Treibhausgasemissionen zu verhindern, zu vermindern und zu kontrollieren. Die Vertragsstaaten seien verpflichtet, sich zu bemühen, ihre Politik in diesem Zusammenhang zu harmonisieren.

Der Seegerichtshof führt weiter aus, dass auch andere Abkommen, wie das Pariser Klimaschutzabkommen, den Vorgaben nach dem UNCLOS nicht entgegenstehen. Auch werden Staaten durch die Ratifizierung anderer Abkommen nicht von den Verpflichtungen unter UNCLOS entbunden.

Das Gutachten selbst ist nicht bindend. Die 169 UNCLOS-Vertragsstaaten, darunter auch Deutschland und sämtliche EU-Staaten, können auf der Grundlage des Gutachtens zu einer Änderung der Klimaschutzgesetzgebung verpflichtet werden. 

Vanessa Homann, LL.M.
Rechtsanwältin | Associate

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