Sorgfaltspflichten für Batterien – Verschiebung des Geltungsbeginns geplant
Die EU-Kommission hat am 21. Mai 2025 einen Gesetzesentwurf veröffentlicht, der als Bestandteil des sog. Omnibus-IV-Paktes den Geltungsbeginn der batteriespezifischen Sorgfaltspflichten gemäß der EU-Batterieverordnung verschieben soll.
Die Sorgfaltspflichten gelten nach (noch) aktueller Rechtslage bereits ab dem 18. August 2025, Art. 48 Abs. 1 EU-Batterieverordnung. Gemäß dem Gesetzesentwurf der EU-Kommission zur Anpassung der EU-Batterieverordnung hinsichtlich der Sorgfaltspflichten für Batterien sollen die Sorgfaltspflichten stattdessen jedoch erst zum 18. August 2027 gelten. Konsequenterweise soll die EU-Kommission die in Art. 48 Abs. 5 EU-Batterieverordnung genannten Leitlinie für die Anwendung der in den Art. 49 und 50 festgelegten Sorgfaltspflichten erst zum 26. Juli 2026 veröffentlichen.
Wir rechnen mit einer zeitnahen Verabschiedung des Gesetzes und damit mit einer Verschiebung des Geltungsbeginns der Sorgfaltspflichten um 2 volle Jahre. Selbstverständlich halten wir Sie hier auf dem Laufenden!