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REACH-Kandidatenliste erweitert

Am 17.01.2023 ist die REACH-Kandidatenliste seitens der ECHA um neun weitere Einträge erweitert worden, https://echa.europa.eu/candidate-list-table . Die Aufnahme von Stoffen und Stoffverbindungen in die Kandidatenliste ist insbesondere im Hinblick auf die Informationspflichten der Lieferanten von Erzeugnissen gegenüber ihren Abnehmern nach Art. 33 Abs. 1 REACH-Verordnung sowie im Hinblick auf die Notifizierungspflicht in die SCIP-Datenbank relevant. Zudem handelt es sich bei den gelisteten Stoffen um Kandidatenstoffe für die Aufnahme in Anhang XIV der REACH-Verordnung.

Dr. Jens Nusser, LL.M.
Rechtsanwalt | Partner

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