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PFAS-Leitfaden des Bundes: Rechtsgutachten von Franßen & Nusser für den VCI

In den letzten Jahren hat die Bund/Länder-Arbeitsgruppe PFAS (PFC) den „Leitfaden zur PFAS-Bewertung – Empfehlungen für die bundeseinheitliche Bewertung von Boden- und Gewässerverunreinigungen sowie für die Entsorgung PFAS-haltigen Bodenmaterials“ erarbeitet. Der PFAS-Leitfaden wurde nun als Unterlage des Bundes im Rahmen des am 4. Januar 2022 abgeschlossenen UMK-Umlaufverfahrens 64/2021 veröffentlicht. Anlass für die Erarbeitung des PFAS-Leitfadens waren die seit einigen Jahren zunehmend bekanntwerdenden Einzelfälle mit Verunreinigungen von Boden und Gewässern durch per- und polyfluorierte Chemikalien (PFAS). Mit dem Leitfaden sollen ein bundeseinheitlicher Bewertungsrahmen sowie beurteilungsrelevante Hintergrundinformationen zur Verfügung gestellt werden. Den Vollzugsbehörden soll vor allem eine Hilfestellung bei der Bewertung von PFAS-Belastungen in Gewässern und in Böden gegeben werden. Der Leitfaden enthält zusätzlich Maßstäbe für die Bewertung von Untersuchungsergebnissen und für Entscheidungen über gegebenenfalls erforderliche weitergehende Maßnahmen bei bestehenden Boden- und Gewässerverunreinigungen.

Aufgrund der großen Bedeutung des Themas für die chemische Industrie hat uns der Verband der Chemischen Industrie e.V. (VCI) beauftragt, eine Darstellung der rechtlichen Rahmenbedingungen zu erarbeiten und eine Bewertung des PFAS-Leitfadens vorzunehmen. Dieses Gutachten richtet sich in erster Linie an die Mitgliedsunternehmen des VCI, die PFAS-bezogene Themen mit den zuständigen Behörden bearbeiten, und an die eingesetzten Gutachter. Gleichzeitig kann das Gutachten aber auch eine Grundlage und Unterstützung für Gespräche mit den oberen Bundes- und Landesbehörden sein. Unser Gutachten  „Rechtliche Bewertung des ‚PFAS-Leitfadens‘ der Bund/Länder-Arbeitsgruppe (PFAS)“ ist auf der Homepage des VCI abrufbar.

Wegen der erheblichen Dynamik in der Entwicklung der Bewertungskriterien (z.B. humantoxikologisch abgeleitete Lebensmittelgrenzwerte der EFSA) und der am 01.08.2023 in Kraft tretenden Mantelverordnung (mit einer neuen Ersatzbaustoffverordnung und einer novellierten BBodSchV) ergeben sich an einigen Stellen des PFAS-Leitfadens bereits Bedenken hinsichtlich der ausreichenden Aktualität. Unser Gutachten soll insbesondere potenzielle Sanierungspflichtige umfassend aufklären, welche Anforderungen bei etwaigen Sanierungsmaßnahmen aus rechtlicher Sicht zu beachten sind. Darüber hinaus werden die medienübergreifenden Belange von Bodenschutzrecht, Wasserrecht und Abfallrecht dargestellt. Auf dieser Grundlage zeigen wir auf, inwiefern der PFAS-Leitfaden die erforderliche Unterscheidung zwischen Vorsorge und Nachsorge nicht hinreichend beachtet. Zudem sind einige abfallrechtliche Aussagen des PFAS-Leitfadens zum Umgang mit PFAS-haltigem Bodenmaterial kritikwürdig. Von den ausführlichen Erläuterungen zu den einzelnen Rechtsgebieten und unseren Bewertungen des PFAS-Leitfadens haben wir gemeinsam mit dem VCI-Redaktionsteam die wichtigsten allgemeingültigen Aussagen des Gutachtens in kurzer und prägnanter Form hervorgehoben.

Wir wünschen allen interessierten Leserinnen und Lesern viele neue Erkenntnisse und dadurch einen kritischen Blick auf Behördenentscheidungen, Bewertungen und Vorgaben. Die Weitergabe der rechtlichen Bewertung an Dritte (Behörden, Ministerien, Gutachter etc.) ist ausdrücklich erwünscht. Wir unterstützen Sie gerne bei allen Fragen im Zusammenhang mit dem PFAS-Leitfaden und beim Umgang mit PFAS-Fällen.

Gregor Franßen, EMLE
Rechtsanwalt | Partner

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