Novelle des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes geplant
Am 11.09.2025 hat sich der Deutsche Bundestag in 1. Lesung mit dem Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) befasst.
Was regelt das ElektroG?
Das ElektroG regelt das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten. U.a. werden Rechte und Pflichten von Herstellern, Vertreibern und öffentlich-rechtliche Entsorgungsträgern im Zusammenhang mit Elektro- und Elektronikgeräten aufgestellt.
Was ist das Ziel der geplanten Novelle zum ElektroG?
Die Novelle zielt u.a. darauf ab, die Sammelmenge zu steigern. Zum anderen sollen Brandrisiken, die durch Lithium-Batterien verursacht werden, die in immer mehr Elektrogeräten verbaut sind, minimiert werden.
Was sind wichtige Inhalte der geplanten Novelle zum ElektroG?
Der Entwurf sieht u.a. vor, dass Sammelstellen in den Geschäften künftig einheitlich gekennzeichnet werden müssen, damit Kunden die Rückgabemöglichkeiten leichter erkennen können. Ebenfalls sollen Kunden unmittelbar im Ladenregal durch das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne darüber informiert werden, dass sie ein Elektrogerät kaufen, das nach der Gebrauchsphase getrennt zu entsorgen ist. Weiter ist vorgesehen, dass Elektroaltgeräte bei der Sammlung am Wertstoffhof ausschließlich durch geschultes Personal einsortiert werden. Die Rücknahmepflicht für Einweg-E-Zigaretten soll erweitert werden.
Wie geht es weiter?
Der Entwurf wurde in den Umweltausschuss überwiesen. Eine Stellungnahme des Bundesrates steht noch aus.
Den aktuellen Entwurf gibt es hier.