No Mercy for Mercury: Verschärfungen der Quecksilber-Verordnung treten in Kraft
Das Schwermetall Quecksilber und seine Verbindungen sind hochgiftig für Mensch und Umwelt. Als chemisches Element ist es nicht abbaubar und reichert sich in der Umwelt an.
Das globale Übereinkommen von Minamata von 2013 dient dem Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt vor anthropogenen Emissionen und vor Freisetzungen von Quecksilber und Quecksilberverbindungen in die Luft, das Wasser und den Boden.
In der EU wird das Übereinkommen von Minamata seit 2018 durch die Quecksilber-Verordnung 2017/852 umgesetzt. Die Verordnung regelt den ganzen Lebenszyklus von Quecksilber und dient dem Ziel, die Verwendung, die Herstellung und die Ausfuhr von Quecksilber und mit Quecksilber versetzten Produkten zu beschränken und schrittweise einzustellen.
Diese Verordnung wird jetzt deutlich verschärft, um „im Einklang mit dem Null-Schadstoff-Ziel der EU die noch bestehende Verwendung von Quecksilber in der EU anzugehen“: Bereits im Februar haben der Rat und das Europäische Parlament hierzu eine vorläufige politische Einigung zu einem Überarbeitungsvorschlag erzielt. In der Folge haben beide Organe die Einigung auch formal angenommen. Die hier aufzufindende Änderungsverordnung ist jüngst, am 10. Juli 2024, im Amtsblatt veröffentlicht worden und tritt 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung, also heute, am 30. Juli 2024 in Kraft.
Durch die Änderung wird das bereits für manche Personengruppen bestehende Verbot der Verwendung von Dentalamalgam ab 1. Januar 2025 auf alle Personen ausgeweitet werden. Eine Ausnahme gilt, wenn die Zahnärztin oder der Zahnarzt die Verwendung von Dentalamalgam wegen der spezifischen medizinischen Erfordernisse bei der jeweiligen Patientin oder dem jeweiligen Patienten als zwingend notwendig erachtet. Die Ausfuhr von Dentalamalgam wird ab dem 1. Januar 2025 untersagt sein, die Herstellung und Einfuhr in die EU ab dem 1. Juli 2026.
Zudem werden sechs weitere Kategorien quecksilberhaltiger Lampen ebenfalls entweder ab 31. Dezember 2025 oder ab 31. Dezember 2026 einem Herstellungs-, Einfuhr- und Ausfuhrverbot unterworfen.