Neuer Entwurf der EU-BauPVO – Berichterstatter veröffentlicht Bericht
Im März 2022 hat die EU-Kommission den Entwurf der neuen EU-BauPVO veröffentlicht. Dieser ist in vergangen acht Monaten in verschiedenen Foren bereits kontrovers diskutiert worden. Der Berichterstatter im Europäischen Parlament hat Mitte November seinen Berichtentwurf veröffentlicht.
Der Bericht enthält zahlreiche konkrete Änderungsvorschläge des bisherigen Textvorschlages der Kommission. Im Rahmen dessen wurde der sehr weite Anwendungsbereich, der beispielsweise auch kleine vorgefertigte Einfamilienhäuser oder Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem 3D-Druck umfasste, auf die Vermarktung von Bauprodukten reduziert. Auch die sehr umfangreichen Befugnisse der Kommission, harmonisierte technische Spezifikationen durch delegierte Rechtsakte zu erlassen, wurden deutlich reduziert. Die Normung soll weiterhin vorrangig bei den europäischen Normungsorganisationen angesiedelt bleiben. Der Kommissionsentwurf sah zudem eine lange Übergangszeit bis 2045 vor, während der die derzeitige EU-BauPVO und die neue EU-BauPVO parallel gelten sollten. Der Bericht schlägt jedoch eine Übergangszeit von maximal zehn Jahren vor. Auch der Digitalisierung soll ein größerer Stellenwert beigemessen werden. Der Bericht ergänzt u.a. die Möglichkeit mit QR-Codes zu arbeiten. Auch Anforderungen an eine Produktdatenbank, die zugleich Geschäftsgeheimnisse schützten und Cybersicherheit sicherstellen, wurden im Bericht ergänzt.
Das Parlament stimmt nun über den Textvorschlag ab, welcher anschließend dem Rat übermittelt wird. Der Rat kann den Entwurf entweder mit qualifizierter Mehrheit annehmen oder einen eigenen „gemeinsamen Standpunkt“ erarbeiten. Es kommt dann zunächst zur zweiten Lesung im Parlament.
Der Bericht kann hier heruntergeladen werden.