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Neuer Anlauf: Referentenentwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Batterierechts an die Batterie-VO veröffentlicht

Die Verordnung (EU) 2023/1542 vom 12. Juli 2023 über Batterien und Altbatterien (Batterie-VO) sieht eine Reihe von Öffnungsklauseln für den nationalen Gesetzgeber vor. Zugleich enthält sie konkrete, an die Mitgliedstaaten gerichtete Regelungsaufträge.

Um diesem nationalen Anpassungsbedarf zu begegnen, hatte das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) bereits in der vergangenen Legislaturperiode einen Referentenentwurf zur Anpassung des nationalen Rechts an die Batterie-VO (Batt-EU-AnpG) erarbeitet. Im November 2024 folgte der Gesetzesentwurf der Bundesregierung. Das Vorhaben unterfiel allerdings der sachlichen Diskontinuität und musste daher in der neuen Legislaturperiode erneut eingebracht werden. 

Nunmehr wurde durch das BMUKN ein neuer Referentenentwurf des Batt-EU-AnpG veröffentlicht. Hauptbestandteil ist wie bisher das Batterierecht-Durchführungsgesetz (BattDG). Stellungnahmen zum aktuellen Gesetzesentwurf sind bis zum 6. Juni 2025 möglich. Der Entwurf kann hier abgerufen werden. 

Dr. Felix Holländer
Rechtsanwalt | Associate

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