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Neue Ökodesign-Verordnung im EU-Amtsblatt veröffentlicht

Die neue EU-Ökodesign-Verordnung (ESPR) wurde am 28. Juni 2024 als Verordnung (EU) 2024/1781 im EU-Amtsblatt veröffentlicht. Nachdem das Europäische Parlament am 23.4.2024 die neue Verordnung (ESPR) beschlossen hatte, hatte auch der Rat der Verordnung (ESPR) am 27.5.2024 zugestimmt. Dadurch war der neue Rechtsakt bereits angenommen. Die Verordnung tritt nun 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung und somit am 18. Juli 2024 in Kraft.

Die Verordnung löst die im Jahr 2009 novellierte Ökodesign-Richtlinie ab. Wesentliche Neuerung der Ökodesign-Verordnung sind insbesondere die Ausweitung des Anwendungsbereichs auf grundsätzlich alle Waren (inkl. Bauteile und Baugruppen), die Einführung zahlreicher neuer Ökodesign-Anforderungen, insbesondere aus dem Bereich der Kreislaufwirtschaft, die starke Ausweitung von Informationspflichten und die Einführung eines Digitalen Produktpasses.

Dr. Jens Nusser, LL.M.
Rechtsanwalt | Partner

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