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Neue Ökodesign-Anforderungen an Haushalts- und Bürogeräte veröffentlicht

Am 18. April 2023 hat die EU neue Ökodesign-Anforderungen an elektrisch und elektronisch betriebene Haushalts- und Bürogeräte im EU-Amtsblatt veröffentlicht (Verordnung (EU) 2023/826).

Erfasst sind eine Reihe von Produkten, die bislang nicht von der Ökodesign-Richtlinie 2009/125/EG bzw. einer Durchführungsverordnung erfasst waren, wie z.B. motorbetriebene verstellbare Möbel oder motorbetriebene Gebäudeelemente (Türen, Tore, Fenster, etc.). Der Anwendungsbereich ist eröffnet, wenn die Produkte auf die Zufuhr von Energie aus dem Versorgungsnetz angewiesen sind, um bestimmungsgemäß zu funktionieren und sie für den Betrieb mit einer Nennspannung von 250 V oder weniger ausgelegt sind. Erfasst sind auch tragbare batteriebetriebene Produkte mit Ladestromkreis, die zum Aufladen an das Versorgungsnetz angeschlossen werden müssen.

Die Ökodesign-Anforderungen adressieren den Energieverbrauch der in den Anwendungsbereich fallenden Produkte im Aus-Zustand, im Bereitschaftszustand und im vernetzten Bereitschaftsbetrieb. Art. 6 Verordnung (EU) 2023/826 verbietet zudem die Umgehung der Anforderungen durch Software- und Firmwareaktualisierungen. Eine Softwareaktualisierung darf nicht bewirken, dass die Leistungsmerkmale des Gerätes sich derart verändern, dass die in der Konformitätserklärung geltenden Ökodesign-Anforderungen nicht mehr eingehalten werden. Eine Verschlechterung des Energieverbrauchs bedarf der Zustimmung des Nutzers.

Die Verordnung (EU) 2023/826 gilt – mit Ausnahme des Umgehungsverbots durch Softwareaktualisierungen – ab dem 9. Mai 2025. Zu diesem Datum treten auch die Standby-Verordnung (EG) 1275/2008 sowie die Verordnung (EG) 107/2009, die durch die neue Verordnung (EU) 2023/826 ersetzt werden, außer Kraft.

Dr. Marthe-Louise Fehse
Rechtsanwältin | Partnerin

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