Neue EU-Verordnung zu Rating-Agenturen im Bereich ESG verabschiedet
Die neue Verordnung (EU) 2024/3005 über die Transparenz und Integrität von Rating-Tätigkeiten in den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (ESG) wurde am 12. Dezember 2024 im EU-Amtsblatt veröffentlicht und tritt 20 Tage später in Kraft. Anwendung finden wird sie jedoch erst Mitte 2026.
Die EU hat die Bedeutung von ESG-Ratings für das Funktionieren der Kapitalmärkte und das Vertrauen der Anleger in nachhaltige Anlageprodukte erkannt. Mit der Verordnung verfolgt sie das Ziel, dieses Vertrauen zu stärken, indem Rating-Tätigkeiten transparenter und vergleichbarer gestaltet werden. Die Verordnung gilt insbesondere für Anbieter von ESG-Ratings, die diese an regulierte Finanzunternehmen in der EU abgeben und verbreiten. Einige Anbieter sind vom Anwendungsbereich der Verordnung allerdings ausgenommen. Keine Anwendung findet der Rechtsakt auf private ESG-Ratings, die nicht zur Veröffentlichung oder zum Vertrieb bestimmt sind oder ESG-Ratings, die von regulierten Finanzunternehmen abgegeben werden, die ausschließlich für interne Zwecke oder für die Erbringung interner oder gruppeninterner Finanzdienstleistungen oder -produkte verwendet werden.
ESG-Ratings bewerten Nachhaltigkeitsrisiken sowie die Auswirkungen eines Unternehmens oder Finanzinstruments auf die Gesellschaft und Umwelt. Auf diese Weise geben sie Aufschluss über dessen Nachhaltigkeitsprofil.
Künftig müssen die in der EU niedergelassenen Anbieter von ESG-Ratings von der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) zugelassen und beaufsichtigt werden. Zudem müssen sie gewisse Transparenzanforderungen erfüllen. Aber auch für Anbieter, die ihren Sitz außerhalb der EU haben, jedoch in der EU tätig werden möchten, gibt die Verordnung Anforderungen vor.
Zudem wird mit der Verordnung der Grundsatz der Trennung von Unternehmen und Rating-Tätigkeiten eingeführt, um so Interessenkonflikte zu vermeiden.