Neue EU-BauPVO im EU-Amtsblatt veröffentlicht
Die neue EU-BauPVO, welche offiziell den Titel Verordnung (EU) 2024/3110 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2024 zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für die Vermarktung von Bauprodukten und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 trägt, wurde heute im EU-Amtsblatt veröffentlicht. Sie tritt damit am 7. Januar 2025 in Kraft. Mit der Veröffentlichung wurde der bereits im Jahr 2016 begonnene Revisionsprozess nun abgeschlossen. Die EU-BauPVO soll dabei nicht nur erkannte Praxisdefizite der Verordnung (EU) 305/2011 beseitigen, sondern auch neuen Anforderungen, wie dem Ziel der Klimaneutralität sowie der Digitalisierung Rechnung tragen. Die neue EU-BauPVO enthält zahlreiche Neuerungen, die sich auch in den Pflichten der Wirtschaftsakteure niederschlagen. So muss künftig neben der Leistungserklärung auch eine Konformitätserklärung erstellt werden, welche die Einhaltung von Produktanforderungen bestätigt. Hierzu zählen nicht nur umweltbezogene Anforderungen, sondern auch Anforderungen an die Verbrauchersicherheit. Zudem wurden auch gebrauchte Produkte in den Anwendungsbereich der EU-BauPVO aufgenommen. Die Einführung eines Digitalen Produktpasses soll zudem zur Digitalisierung beitragen. Die Pflichten der neuen EU-BauPVO entfalten jedoch erst sukzessive Geltung. Die Pflichten für Wirtschaftsakteure greifen nicht nur frühestens 2026 ein, sondern es ist auch erforderlich, dass es harmonisierte technische Spezifikationen, die unter der neuen EU-BauPVO veröffentlicht wurden, für das jeweilige Produkt gibt.
Wir werden in Kürze eine ausführliche Mandanteninformation hierzu erarbeiten.