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Mandanteninformation - Änderungen der 4. BImSchV, Anhang 1

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Liebe Mandantinnen und Mandanten,
sehr geehrte Interessierte,

bis zum 01.07.2026 muss der deutsche Gesetz- und Verordnungsgeber die am 04.08.2024 in Kraft getretene Novellierung der Industrieemissionenrichtlinie (IED) in das deutsche Recht umsetzen. Vor diesem Hintergrund hat die Bundesregierung am 14.01.2026 ihre Entwürfe eines Mantelgesetzes sowie einer Mantelverordnung zur nationalen Umsetzung der IED-Novelle veröffentlicht. 

Die nationale Umsetzung der Richtlinie soll gemäß einer Vereinbarung von Bund und Ländern im Rahmen des Paktes für Planungs-, Genehmigungs- und Umsetzungsbeschleunigung sowie zur Umsetzung entsprechender Ziele aus dem Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode auch genutzt werden, um Potenziale zur Beschleunigung von Verfahren durch Anpassungen innerhalb der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) zu erschließen.

  • Welche Anlagen sind immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftig?
  • Ist ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren ohne Öffentlichkeitsbeteiligung oder ein förmliches Genehmigungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen? 
  • Welche Anlagen sind IED-Anlagen? 

Diese zentralen Fragen regelt die 4. BImSchV in ihrem Anhang 1.

Der von der Bundesregierung nun vorgelegte Entwurf der Mantelverordnung sieht weitreichende Änderungen des Anhang 1 der 4. BImSchV vor: Einige Anlagen sollen künftig genehmigungsfrei sein, indem Schwellenwerte für die Genehmigungsbedürftigkeit angehoben werden; andere Anlagen sollen künftig in einem vereinfachten statt in einem förmlichen Genehmigungsverfahren genehmigt werden können. Weitere Anlagenarten sollen künftig durch geänderte Beschreibungen anders definiert oder mit anderer Nummerierung gelistet werden. Diese Änderungen werden künftig erhebliche Auswirkungen auf die Genehmigung von Neuanlagen sowie auf die Änderung bestehender Anlagen haben.

Im Folgenden haben wir alle vorgesehenen Änderungen des Anhangs 1 der 4. BImSchV in einer detaillierten Synopse zusammengestellt, anhand derer Sie beurteilen können, ob Sie künftig von verfahrensrechtlichen Erleichterungen profitieren.

Wir verfolgen das Gesetz- und Verordnungsgebungsverfahren zur nationalen Umsetzung der IED-Novelle genau und halten Sie über alle weiteren Entwicklungen auf dem Laufenden!

Sprechen Sie uns gerne an, wenn Sie Fragen zu Anlagengenehmigungen oder zu den Auswirkungen der IED-Novelle auf die nationalen Vorschriften – BImSchG, WHG, KrWG, BBergG, UVPG sowie die neue UmweltmanagementV (45. BImSchV) – haben. 

Wir wünschen Ihnen viele neue und nützliche Erkenntnisse beim Lesen,

Ihr FRANSSEN NUSSER Team

Hier geht es zur Synopse

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Marvin Kniebaum, LL.M.
Rechtsanwalt | Associate

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