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Kommission veröffentlicht Entwurf einer Ökodesign-Verordnung: Weitreichende Produktregulierungen geplant

Heute hat die EU-Kommission den Entwurf einer neuen Ökodesign-Verordnung vorgestellt. Als Teil des „European Green Deal“ soll die Ökodesign-Verordnung die geltende Ökodesign-Richtlinie (2009/125/EG) ablösen. Damit will die EU-Kommission die negativen Umweltauswirkungen von Produkten noch weiter minimieren, um dem Ziel einer klimaneutralen Kreislaufwirtschaft ein Stück näher zu kommen.

Ökodesign-Anforderungen an Produkte sollen damit im Vergleich zur aktuellen Rechtslage noch deutlich umfassender möglich sein. So wird der Anwendungsbereich der Ökodesign-Verordnung nicht mehr nur auf energieverbrauchsrelevante Produkte beschränkt bleiben, sondern vielmehr auf fast alle Produkte mit gewissen Ausnahmen (z.B. Medizinprodukte, Lebens- oder Futtermittel) ausgeweitet werden. In entsprechenden Durchführungsmaßnahmen können dann Anforderungen an Produkte oder sogar ganze Produktgruppen etwa in Bezug auf die Energieeffizienz oder die Haltbarkeit und Reparierbarkeit gestellt werden.

Ebenfalls enthalten sind Regelungen für produktspezifische Informationsanforderungen, für einen digitalen Produktpass sowie solche zur Vernichtung von unverkauften bzw. zurückgesendeten Produkten.

Konkrete Inhalte der Verordnung folgen im Laufe der Woche an dieser Stelle. Zu beachten ist dabei, dass sich entsprechende Inhalte im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens noch ändern können.

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Dr. Jens Nusser, LL.M.
Rechtsanwalt | Partner

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