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Klimaschutz: Klima­anpassungs­gesetz NRW

Im Juli 2021 hat der nordrhein-westfälische Landtag auf Vorschlag der Landesregierung neben der Novellierung des Klimaschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen (KSG NRW) auch den Erlass des – bundesweit ersten – Klimaanpassungsgesetzes Nordrhein-Westfalen (KlAnG NRW) beschlossen. Dieser Beschluss war durch die jüngsten Hitze-, Trocken- und Extremwetterereignisse veranlasst, die die zunehmenden Auswirkungen des Klimawandels auch in Nordrhein-Westfalen vor Augen geführt haben. Nach dem Willen des Gesetzgebers soll die Klimaanpassung künftig bei allen politischen Entscheidungen und kommunalen Planungsvorhaben mitbedacht werden.

Mit dem KlAnG NRW will die Landesregierung der Klimaanpassung eine ebenso große Bedeutung beimessen wie dem Klimaschutz (Verringerung von Treibhausgasemissionen). Sie verfolgt dabei unter anderem das Ziel, die negativen Auswirkungen des Klimawandels zu begrenzen, insbesondere drohende Schäden zu verringern. Zudem soll die Klimaresilienz gesteigert werden, um Schäden für Natur und Gesellschaft zu minimieren, und es sollen Beiträge zu den nationalen und internationalen Anstrengungen bei der Klimaanpassung geleistet werden. Verschaffen Sie sich selbst einen Eindruck davon, ob die NRW-Landesregierung diese Ziele mit dem KlAnG NRW erreichen kann.

Alles Weitere können Sie unserer Mandanteninformation „Klimaanpassungsgesetz NRW“ entnehmen.

Gregor Franßen, EMLE
Rechtsanwalt | Partner

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