KI-Verordnung wird zum 01. August 2024 in Kraft treten
Die Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung) ist am 12. Juli 2024 im EU-Amtsblatt veröffentlicht worden und wird am 01. August 2024 in Kraft treten. Die KI-Verordnung stellt auf der Grundlage eines risikobasierten Ansatzes Produktanforderungen und Pflichten im Zusammenhang mit dem Inverkehrbringen, der Inbetriebnahme und der Bereitstellung von KI-Systemen auf. Dabei werden Hochrisiko-KI-Systeme im Sinne von Art. 6 KI-Verordnung mit Geltung zum 02. August 2026 einer CE-Kennzeichnungspflicht unterliegen. Im Gegensatz zu anderen EU-Harmonisierungsrechtsvorschriften (insb. CE-Rechtsakte) adressiert die KI-Verordnung jedoch nicht nur Anbieter/Hersteller, Bevollmächtigte, Importeure und Händler, sondern auch Betreiber von KI-Systemen. Demnach reguliert die KI-Verordnung nicht nur das Inverkehrbringen, die Inbetriebnahme und die Bereitstellung von KI-Systemen, sondern auch deren Betrieb im Rahmen einer beruflichen Tätigkeit.
Weitere Informationen zu der KI-Verordnung können Sie unserer letzten Mandanteninformation vom 02. Juli 2024 entnehmen. Die KI-Verordnung ist ein komplexer Rechtsakt mit einer verhältnismäßig kurzen Übergangsfrist (02. August 2026). Daher sollten sich die Wirtschaftsakteure frühzeitig mit der Verordnung auseinandersetzen, um die eigene Betroffenheit abzuklären.