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KI-Verordnung wird zum 01. August 2024 in Kraft treten

Die Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung) ist am 12. Juli 2024 im EU-Amtsblatt veröffentlicht worden und wird am 01. August 2024 in Kraft treten. Die KI-Verordnung stellt auf der Grundlage eines risikobasierten Ansatzes Produktanforderungen und Pflichten im Zusammenhang mit dem Inverkehrbringen, der Inbetriebnahme und der Bereitstellung von KI-Systemen auf. Dabei werden Hochrisiko-KI-Systeme im Sinne von Art. 6 KI-Verordnung mit Geltung zum 02. August 2026 einer CE-Kennzeichnungspflicht unterliegen. Im Gegensatz zu anderen EU-Harmonisierungsrechtsvorschriften (insb. CE-Rechtsakte) adressiert die KI-Verordnung jedoch nicht nur Anbieter/Hersteller, Bevollmächtigte, Importeure und Händler, sondern auch Betreiber von KI-Systemen. Demnach reguliert die KI-Verordnung nicht nur das Inverkehrbringen, die Inbetriebnahme und die Bereitstellung von KI-Systemen, sondern auch deren Betrieb im Rahmen einer beruflichen Tätigkeit.

Weitere Informationen zu der KI-Verordnung können Sie unserer letzten Mandanteninformation vom 02. Juli 2024 entnehmen. Die KI-Verordnung ist ein komplexer Rechtsakt mit einer verhältnismäßig kurzen Übergangsfrist (02. August 2026). Daher sollten sich die Wirtschaftsakteure frühzeitig mit der Verordnung auseinandersetzen, um die eigene Betroffenheit abzuklären.

Suhayl Ungerer
Rechtsanwalt | Associate

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