Keine Abstimmung beantragt: Die EU-Verpackungsverordnung kommt
Das Europäische Parlament hat der EU-Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfall (Packaging & Packaging Waste Regulation, PPWR) im Corrigendum-Verfahren stillschweigend zugestimmt. Im Corrigendum-Verfahren erfolgt im Gegensatz zum regulären Verfahren zunächst nur eine Erarbeitung der englischsprachigen Version des Textes. Das Corrigendum-Verfahren wurde als „Notverfahren“ aufgrund des Zeitmangels des Europäischen Parlaments vor den Europawahlen notwendig.
Aufgrund des Zeitmangels zu Beginn des Jahres lag dem Parlament somit im April nur die englische Fassung des Kompromisses vor (unseren Blogbeitrag zu der Einigung zwischen Rat und Parlament finden Sie hier). Die Fassungen der EU-Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfall in den anderen EU-Amtssprachen wurden mittlerweile ausgefertigt und als Berichtigung zu dem ursprünglichen Text vorgelegt.
Nach der Zustimmung des Umweltausschusses wurde die Berichtigung am 26. November 2024 im Plenum verkündet. Da innerhalb von 24 Stunden keine Abstimmung beantragt wurde, gilt die EU-Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfall gemäß Art. 241 Abs. 4 der Geschäftsordnung des Parlaments stillschweigend als angenommen.
Als nächster Schritt folgt das Votum des Rats der Mitgliedstaaten, welches aller Voraussicht nach noch vor Weihnachten erfolgt. Nach der Veröffentlichung im EU-Amtsblatt wird die Verordnung voraussichtlich Anfang 2025 in Kraft treten. Viele Bestimmungen gelten nach einer Übergangsfrist von 18 Monaten, während für einige Regelungen abweichende Fristen vorgesehen sind.