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„Have your say“: Feedback-Verfahren zu recyceltem Kunststoff in Einweg-Getränkeflaschen

Die Europäische Kommission hat am 08.07.2025 das zweite „Have your say“-Verfahren zum Durchführungsbeschluss hinsichtlich der Berechnung, Überprüfung und Berichterstattung von Daten zum Anteil an recyceltem Kunststoff in Einweg-Getränkeflaschen aus Kunststoff geöffnet. Die Frist für Rückmeldungen läuft bis zum 19.08.2025.

Ziel ist es, durch den Durchführungsbeschluss Ares(2025)5489340 den EU-Mitgliedstaaten klare rechtliche Vorgaben zur Umsetzung der Einwegkunststoffrichtlinie (EU) 2019/904 an die Hand zu geben. Der Entwurf kann hier auf der Homepage der Kommission heruntergeladen werden.

Die Kommission hofft, dass der Durchführungsbeschluss dazu beitragen wird, die Verwendung von Recyclingmaterial in der EU-Wirtschaft zu steigern und die Entsorgung von Kunststoffabfällen per Verbrennung und auf Deponien zu verringern.

Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen sowie Organisationen haben in der laufenden Phase erneut die Möglichkeit, ihre Meinung zum Entwurf des Durchführungsbeschlusses online einzureichen.

Die Kommission berücksichtigt die eingegangenen Stellungnahmen bei der Ausarbeitung des finalen Rechtsakts.

Vanessa Homann, LL.M.
Rechtsanwältin | Associate

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