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Grenzausgleichsmechanismus: Einführung des CBAM-Registers

Am 31. Dezember 2024 ist die zweite Phase zur Implementierung des europäischen Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) gestartet, mit der das CBAM-Register eingeführt wird. Dazu wurde am 30. Dezember 2024 die Durchführungsverordnung 2024/3210 der EU-Kommission veröffentlicht, die Durchführungsbestimmungen für das CBAM-Register enthält.

Der Grenzausgleich sieht – analog zum Emissionshandel auf EU-Ebene – die Bepreisung der Emissionen importierter Güter vor. Schon seit dem 1. Oktober 2023 bestehen gemäß der im Mai 2023 veröffentlichten CBAM-VO Berichtspflichten für die Einführer von CBAM-Waren, d.h. Waren aus den Bereichen Zement, Strom, Düngemittel, Eisen und Stahl, sowie Aluminium und Chemikalien (zunächst nur Wasserstoff). Ab 2026 gilt das Pflichtenregime der CBAM-VO dann vollständig und wird die Verpflichtung zum Kauf von Zertifikaten umfassen, wenn und soweit die importierten Waren nicht bereits im Ursprungsland einer CO2-Bepreisung unterliegen.

Mit der Einführung des CBAM-Registers müssen Einführer von CBAM-Waren nun einen Antrag auf Zulassung als Anmelder im CBAM-Register stellen, um ab dem 1. Januar 2026 noch CBAM-Waren einführen zu können. Erstmals im Jahr 2027 müssen dann über das CBAM-Register die CBAM-Erklärungen über die Emissionen der importierten Waren eingereicht werden.

Ab dem ersten Quartal 2025 darf außerdem der CBAM-Bericht die in den eingeführten Waren enthaltenen Emissionen nicht mehr auf Basis von äquivalenten Methoden, sondern nur noch auf Basis der tatsächlichen Emissionen angeben. Über die verschärften Vorgaben zur Berechnung der Emissionen für die CBAM-Berichte haben wir bereits hier berichtet.

Die neue CBAM-RegVO kann über EurLEX hier abgerufen werden.

In unserer neuen Mandanteninformation stellen wir die verschiedenen Phasen zur Einführung des CBAM detaillierter dar, geben Hinweise für Einführer von CBAM-Waren und unsere kritische Einschätzung zum aktuellen Stand der Implementierung. Die Mandanteninformation ist hier abrufbar.

Mirjam Büsch
Rechtsanwältin | Associate

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