Grenzausgleich CBAM: Konsultation zur geplanten Erweiterung
Die EU-Kommission hat ein Verfahren zur Beteiligung der Öffentlichkeit in Bezug auf eine mögliche Erweiterung des Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) gestartet. Bis zum 26. August 2025 sind alle Interessierten eingeladen, ihre Stellungnahmen abzugeben.
Kernpunkte des Vorschlags:
- Ausweitung auf sogenannte „Downstream-Produkte“: Neben Basisgütern wie Stahl und Aluminium sollen künftig auch veredelte, daraus abgeleitete Produkte erfasst werden. Ziel ist es, Carbon Leakage nicht nur am Ursprungsort, sondern entlang der gesamten Lieferkette zu verhindern.
- Verhinderung von Umgehungen: Unternehmen, die nur kleine Änderungen an Basisgütern vornehmen, um der CBAM-Regulierung zu entgehen, werden künftig durch zusätzliche Berichtspflichten und Kontrollen stärker reguliert.
- Anpassung bei Strom‑Emissionen: Der Einsatz eines pauschalen Standardwertes für Strom-Emissionen soll flexibilisiert werden. Es werden Änderungen vorgeschlagen: bessere Berücksichtigung tatsächlicher CO₂-Werte, klare Regeln für Stromlieferverträge (PPAs) und Vereinfachungen bei Netzengpass‑Nachweisen. Damit soll die Produktion aus kohlenstoffärmeren Quellen gefördert werden.
Kontext und Zeitplan: CBAM befindet sich seit Oktober 2023 in der Einführungsphase mit verpflichtender Emissionsberichterstattung. Ab Januar 2026 greift das System mit verpflichtendem Kauf von CBAM-Zertifikaten. Geplant ist, dass noch in diesem Jahr im Rahmen des Ominibus-I-Pakets Vereinfachungen angenommen werden, die u.a. den Schwellenwert für die Anwendbarkeit des CBAM erhöhen und damit KMU von den Verpflichtungen befreien (vgl. unsere Blogbeiträge dazu vom 4. März 2025 und 29. Mai 2025 sowie die Pressemitteilung des Rats der Europäischen Union über die inhaltliche Einigung vom 18. Juni 2025).
Erfahrungen, Daten oder Bedenken zum Vorschlag können bis zum 26. August 2025 online über das Portal Have Your Say der EU-Kommission hier eingebracht werden. Die Rückmeldungen fließen in eine Folgenabschätzung ein, wenn die Kommission auf Grundlage der Rückmeldungen beschließt, einen Gesetzesentwurf zu veröffentlichen.