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Grenzausgleich CBAM: EU-Parlament und Ministerrat stimmen Vereinfachungen zu

In der vergangenen Woche hat das EU-Parlament und diese Woche auch der Ministerrat den Änderungen des Grenzausgleichsmechanismus (carbon border adjustment mechanism, CBAM) zugestimmt. Diese Änderungen sind von der EU-Kommission im Rahmen des sog. Omnibus-I-Pakets im Februar vorgeschlagen worden.

Die CBAM-Verordnung sieht bisher vor, dass ab einem Warenwert von 150 Euro über die Einfuhr von Waren aus den Sektoren Aluminium, Stahl, Düngemittel, Zement und Wasserstoff berichtet werden muss. Für die Einfuhr dieser Waren müssen ab 2027 dann auch Zertifikate zum Ausgleich der bei der Produktion entstandenen CO2-Emissionen abgegeben werden. Dies entspricht dem Vorgehen für innereuropäisch verursachte CO2-Emissionen im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems (EU-ETS).

Die Änderungs-Verordnung im Omnibus-Paket sieht u.a. vor, dass künftig Berichtspflichten erst ab einer Einfuhr von 50 Tonnen Waren pro Jahr gelten. Zudem wird den Unternehmen mehr Zeit für die Berichterstattung eingeräumt. Zu den weiteren vorgesehenen Änderungen haben wir in unserem Blogbeitrag vom 04.03.2025 berichtet.

Auch der Ministerrat hat diese Woche dem Entwurf im Wesentlichen zugestimmt (Link zu den Ergebnissen), sodass die abschließenden Verhandlungen zwischen Parlament, Rat und Kommission ohne größere Probleme verlaufen dürften.

Der Verordnungs-Entwurf und die weiteren Dokumente zum Prozess der Verordnungsgebung sind über das Portal „Legislative Observatory“ des EU-Parlaments hier abrufbar. 

Im Rahmen des Omnibus-Pakets, das mehrere Verordnungen umfasst, sollen u.a. auch die Einführung der Sorgfaltspflichten für Batterien verschoben (s. unser Blogbeitrag vom 21.05.2025) und weitere Berichtspflichten für Unternehmen gelockert werden.

Mirjam Büsch
Rechtsanwältin | Associate

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