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Geplante Überarbeitung der Produkthaftungsrichtlinie – Trilogverhandlungen beginnen

Die seit 1985 bestehende EU-Produkthaftungsrichtlinie soll abgeändert werden. Dazu werden nun die Trilogverhandlungen zwischen Kommission, Rat und Parlament stattfinden. Zum einen ist laut Kommission erforderlich, die Richtlinie an die Herausforderungen neuer Technologien anzupassen. So soll insbesondere Software ausdrücklich als Produkt im Sinne des Produkthaftungsrechts ausgewiesen werden. Der Entwurf der EU-Kommission sieht aber auch eine Verschärfung der Haftungsrisiken der Wirtschaftsakteure vor. Der Anwendungsbereich der Richtlinie wird in personeller Hinsicht ausgeweitet, Haftungshöchstgrenzen sowie Selbstbehalte sollen wegfallen. Zudem ist eine Anpassung der Beweislastregeln geplant. Vorgesehen ist eine Einschränkung der Entlastungsmöglichkeiten der Wirtschaftsakteure. Gleichzeitig sollen sie zukünftig gerichtlich verpflichtet werden können, Beweismittel an den Geschädigten herauszugeben, die dieser zur Begründung seines Anspruches braucht.

Sowohl der Europäische Rat als auch das Parlament haben intern beschlossen, mit nur wenigen Anpassungen zum Vorschlag der Kommission in die Trilogverhandlungen zu gehen. Insbesondere werden die wesentlichen Punkte im Kern wohl beibehalten werden. Es ist insofern schon jetzt abschätzbar, dass die Regeln zur Produkthaftung einseitig zulasten der Wirtschaftsakteure verschärft werden.

Klara Bianca Groß, LL.M.
Rechtsanwältin | Associate

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