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Fragebogen zu Berichtspflichten nach § 10 Abs. 2 und 3 LkSG vom BAFA veröffentlicht

Unternehmen, die unter den Anwendungsbereich des LkSG fallen, müssen nach § 10 Abs. 2 LkSG jährlich einen Bericht über die Erfüllung ihrer Sorgfaltspflichten im vergangenen Geschäftsjahr erstellen und spätestens vier Monate nach dem Schluss des Geschäftsjahrs auf der Internetseite des Unternehmens öffentlich zugänglich zu machen. Die Erstellung des Berichts wird dabei über eine Eingabemaske erfolgen. Das „Merkblatt zum Fragenkatalog der Berichterstattung gemäß § 10 Abs. 2 LkSG“ finden sie unter https://www.bafa.de/DE/Lieferketten/Berichtspflicht/berichtspflicht_node.html .

Weiter Informationen folgen in Kürze mittels einer eigenen Mandanteninformation.

Dr. Jens Nusser, LL.M.
Rechtsanwalt | Partner

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