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Föderale Modernisierungsagenda veröffentlicht

Seit einigen Monaten verhandeln Bund und Länder über die Föderale Modernisierungsagenda. Am 4. Dezember 2025 wurde sie in einer Besprechung zwischen dem Bundeskanzler und den RegierungschefInnen der Länder beschlossen. Es handelt sich zwar nur um eine politische Absichtserklärung, deren Umsetzung nun jedoch von dem Bundeskanzler und den RegierungschefInnen der Länder eng begleitet und überwacht werden soll. 

Wir haben zentrale Ziele der Agenda zusammengefasst: 

  • Normung: Bis zum 30.06.2026 sollen Bund und Länder sämtliche Verweise auf technische Normen überprüfen. Insbesondere Verweise auf Technikstandards (z.B. „anerkannte Regeln der Technik“ oder „Stand der Technik“) dürften hiervon betroffen sein. Ein Verweis darf nur beibehalten werden, wenn er zwingend erforderlich ist. Der Schwerpunkt liegt im Baubereich. Zudem sollen unverbindliche Standards (Leitlinien, Empfehlungen, Informationen) nicht ohne Weiteres als Auflagen in Genehmigungen verpflichtend gemacht werden. Die Agenda unterstreicht in diesem Zusammenhang erneut die Notwendigkeit der Einführung des Gebäudetyps E. 

  • Marktüberwachung: Die Marktüberwachung soll modernisiert werden. Konkrete Vorschläge nennt die Agenda nicht, sondern verweist auf einen einzurichtenden Expertenkreis, der Reformvorschläge erarbeiten soll.

  • Dokumentationspflichten: Alle bestehenden Dokumentationspflichten in Bundes- und Landesgesetzen sollen umfassend überprüft werden. Ziel ist es, mindestens die Hälfte dieser Pflichten abzuschaffen. Eine Beibehaltung bestehender Dokumentationspflichten erfolgt nur, wenn hierfür eine besondere Begründung vorliegt. 

  • Unionsrecht: Die föderale Modernisierungsagenda bezieht sich aufgrund der beteiligten Akteure primär auf die Landes- und Bundesebene, schließt das Unionsrecht jedoch mit ein. Der Bund soll sich auf europäischer Ebene für eine bürokratiearme Unionsgesetzgebung einsetzen und hierzu auch Omnibus-Legislativpakete nutzen. Auf nationaler Ebene sollen EU-Rechtsakte, insbesondere Richtlinien, nicht über das notwendige Maß hinaus umgesetzt werden. Zudem wird betont, dass sich der Bund gegenüber der EU dafür einsetzen soll, europäische Berichtspflichten – insbesondere im Bereich der Nachhaltigkeitsberichterstattung – abzuschaffen oder zumindest zu reduzieren.

  • Datenschutzrecht und Datenrecht:
    Bis zum 31.12.2027 soll die Datenschutzaufsicht reformiert werden, um einheitliche Rechtsauslegung und Effizienz zu sichern: Bund und Länder sollen dazu föderale Zuständigkeiten neuordnen und Kompetenzen bei der BfDI oder Ländern (z. B. One-Stop-Shop) bündeln. Weiter sollen die DSK gestärkt und Kohärenzverfahren eingeführt werden. Die Pflicht zur Bestellung von Datenschutzbeauftragten im nicht-öffentlichen Bereich soll eingeschränkt werden. Zudem werden weitere Änderungen des BDSG bis Ende 2026 bzw. 2027 avisiert. Hierzu zählen Regelungen zur Anonymisierung/Pseudonymisierung für KI-Training, die Verankerung des „Einer-für-Alle“-Prinzips und weiterreichende Grundlagen für Datenübermittlungen insbesondere im Gesundheitsbereich.
  • Resilienz: Die Föderale Modernisierungsagenda betont, dass weitere Maßnahmen zur Stärkung der Resilienz des Staates ergriffen werden müssen. Gestärkt werden sollen zum einen die Cyberresilienz und die insgesamte Abwehrfähigkeit des Staates. Um die Cybersicherheit zu erhöhen, soll durch eine Änderung des Grundgesetzes in Art. 91 c der verfassungsrechtliche Handlungsspielraum für die Bereitstellung der IT-Infrastruktur durch den Bund zur Mitnutzung durch die Länder ermöglicht werden. Die Bund-Länder-Zusammenarbeit im Bereich der äußeren und inneren Sicherheit zur Stärkung der Resilienz und Verteidigungsfähigkeit Deutschlands soll verbessert werden und die Verwaltung durch gezielte Vorbereitung und Übungen krisenfest. 

  • Digitalisierung: Weitere wichtige Aspekte der föderalen Agenda sind die Digitalisierung der Verwaltung und die Digitalisierung von Prozessen. Hierzu soll eine offene, sichere und skalierbare IT-Infrastruktur für die Basis der Digitalisierung und Modernisierung auf allen föderalen Ebenen geschaffen werden. Als konkrete Maßnahmen werden die Schaffung des D-Stacks, die Digitale EU-Brieftasche und Forderungen nach souveränen Lösungen genannt. Ferner sollen Datenerhebung und-haltung (Once-Only-Prinzip) und Datengovernance verbessert werden. 

  • Genehmigungsverfahren: Für Genehmigungsverfahren soll die Genehmigungsfiktion zum Regelfall werden. Sofern die Unterlagen vollständig eingereicht wurden, soll eine Genehmigung nach Ablauf von drei Monaten als erteilt gelten. Die Genehmigungsfiktion gilt nicht, sofern das Fachrecht ausdrücklich Abweichendes regelt, und auch nicht für Planfeststellungsverfahren. Außerdem sollen dort, wo es rechtlich möglich und sinnvoll ist, Genehmigungspflichten durch Anzeigeverfahren ersetzt werden.

  • Infrastrukturprojekte: Über den bereits bestehenden Pakt für Planungs- und Genehmigungsbeschleunigung hinaus soll u.a. ein Infrastruktur-Zukunftsgesetz die Planung, Genehmigung, Beschaffung und Vergabe von Infrastrukturprojekten weiter beschleunigen. So sollen Ersatzneubauten bei bestimmten Infrastrukturvorhaben von der Pflicht zur Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens und teilweise auch einer Umweltverträglichkeitsprüfung ausgenommen werden. Fachgesetzliche Verfahrensvorgaben sollen zur Harmonisierung von Planungsverfahren in das VwVfG überführt werden. Das BVerwG soll die erst- und letztinstanzliche Zuständigkeit für Streitigkeiten über die Zulassung von Anlagen zur Energiegewinnung, die im überragenden öffentlichen Interesse stehen, erhalten.

  • Natur-, Umwelt- und Artenschutz: Die Erforderlichkeit von artenschutzrechtlichen Gutachten soll reduziert werden, ebenso wie die Notwendigkeit des naturschutzrechtlichen Ausgleichs. Im Bauplanungsrecht soll in bestimmten Fällen die Möglichkeit einer Ausgleichs-/Ersatzgeldzahlung geschaffen werden.

  • CCS/CCU und Energiespeicher: Bestimmte Energiespeicher sowie CCS/CCU-Anlagen und -Leitungen sollen als im überragenden öffentlichen Interesse anerkannt werden.

  • Vergaberecht: Die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) soll vereinfacht und Wertgrenzen nach Prüfung ggf. angehoben werden. Bund und Länder sollen gemeinsam eine Rechnungsplattform und einen digitalen Marktplatz zur Verfügung stellen. KI-Lösungen zur Unterstützung bei Vergaben sollen erprobt und ermöglicht werden. Auch bei der anstehenden Reform der EU-Vergaberichtlinien soll auf Vereinfachung hingewirkt und im Anschluss ggf. Bundesregelungen im Oberschwellenbereich in einem gemeinsamen Vergabegesetzbuch gebündelt werden. 

Die vollständige Föderale Modernisierungsagenda ist hier abrufbar. 

Dr. Marthe-Louise Fehse
Rechtsanwältin | Partnerin

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